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Novelle des ÖPNV-Gesetzes


Resolution des Städteregionstages

Einige Passagen des neuen ÖPNV-Gesetzes greifen massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein und führen zu weiteren finanziellen Belastungen der kommunalen Aufgabenträger.

CDU, Grüne und SPD haben gemeinsam eine Resolution in den Städteregionstag eingebracht, mit der die Landesregierung aufgefordert werden soll, von diesen "Anpassungen" Abstand zu nehmen:

 

Resolution des Städteregionstages
zur Novellierung des ÖPNVG NRW 

Der Städteregionstag fordert die Landesregierung und den Landtag NRW auf, von den geplanten Anpassungen bei der Novellierung des ÖPNVG NRW Abstand zu nehmen, die 

–  die kommunale Selbstverwaltung im ÖPNV weiter einschränken und das Konnexi­täts­prinzip verletzen sowie 

–  zu einer weiteren finanziellen Belastung der kommunalen Aufgabenträger führen, 

–  die bewährten regionalen Finanzierungs- und Organisationsstrukturen massiv tangieren.

Begründung: 

Die Städte und Kreise sind zuständige Aufgabenträger für den ÖPNV und haben diese Aufgabe in den zurückliegenden Jahren mit großem Einsatz regional erfolgreich gestaltet und finanziert. Wesentliche der vorgesehenen Änderungen des ÖPNVG NRW stellen nunmehr einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und eine Verletzung des Konnexitätsprinzips dar. Die Finanzierung des ÖPNV stellt die Kommunen – trotz umfangreicher Restrukturierungserfolge – bereits heute vor erhebliche Probleme, das derzeitige ÖPNV-Angebot langfristig zu sichern. 

Weitere finanzielle Belastungen der kommunalen Haushalte infolge landespolitischer Maßnahmen führen zwangsläufig zu Angebotseinschränkungen oder deutlich höheren Belastungen der Fahrgäste, was wiederum die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre konterkarieren würde. 

Den Forderungen des Landes NRW zur Weiterentwicklung der Tarife und des SPNV-Angebotes im besonderen Landesinteresse, z.B. dem RRX, stehen keine entsprechenden finanziellen Mittel gegenüber. Ein einheitlicher NVR-Gemeinschaftstarif ist durch ein Marktbedürfnis nicht begründbar. Durch die Verbundtarife und den NRW-Tarif sind durchgehende Tarifangebote für das Land NRW bereits vorhanden. Eine Verbesserung der Tarife für verbundüberschreitende Verkehre kann auch ohne einen solchen Einheitstarif realisiert werden. Darüber hinaus fehlt eine Zusicherung des Landes NRW, die durch die Bildung eines solchen Einheitstarifs entste­hen­den finanziellen Folgen wie strukturelle Mindererlöse, Durchtarifierungsverluste und vertrieb­liche Investitionser­forder­nisse auszu­gleichen. 

Die erfolgreiche Entwicklung von landesweiten Angeboten ist in den zurückliegenden Jahren auch ohne restriktive Vorgaben des Landes NRW erreicht worden; diesen Weg sollte man auch in Zukunft und mit Blick auf die Kunden weiterverfolgen. 

Durch die nicht mehr im Gesetz verankerte Verteilung der SPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW, die nach dem vorliegenden Entwurf jederzeit im Rahmen einer Rechtsverordnung veränderbar wäre, wird die Planungssicherheit der SPNV-Aufgabenträger über die  aktuell bereits vorhandenen Unsicher­heiten hinaus weiter geschwächt. 

Die vorgesehene Kürzung der Möglichkeit zur Verwendung anteiliger Mittel aus der SPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW zur Finanzierung von Regieaufgaben von 3 % auf 2 % steht konträr zu den ständig steigenden Anforderungen an die Verbund­gesellschaften und die SPNV-Aufgaben­träger. 

Der AVV wäre von dieser Kürzung massiv betroffen. Neben der verbundübergreifenden Angebots­koordinierung, Förderung und Finanzierung des ÖPNV stellt insbesondere der sehr hohe grenzüber­schreitende Koordinierungsbedarf mit niederländischen und belgischen Unternehmen bzw. Behörden eine besondere Herausforderung dar. Die Kürzung der Mittel für die Regiekosten gefährdet die erfolg­reiche Arbeit des AVV und der euregionalen Koordinierungsstelle.

 

Lesen Sie hier die Stellungnahme des AVV zur ÖPNVG-Novelle.

Antragstext


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