Die Grünen in Würselen

Anträge

                                                                                                     Würselen, den 26.05.2011

 

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kooperation aus CDU/ FDP und Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen“ folgendermaßen zu ergänzen:

-         Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

-         Für die Zucht von Rassekatzen oder in speziellen medizinisch nicht verantwortbaren Fällen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Eine Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Betriebe gibt es nicht.

 

Begründung:

Bereits am 15.02.2011 erhielten wir ein Schreiben des Tierschutzvereins für Aachen und Umgebung e.V.. Hierbei wurde uns mitgeteilt, dass „trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine (…) die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen und die damit einhergehenden Probleme nicht reduziert werden konnten.“ Der Anteil der Fundkatzen habe sich sogar in den letzten Jahren verdoppelt. „Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Immer mehr herrenlose, halbverwilderte Jungkatzen, oft ganze Würfe sowie von zu Hause weggelaufene Katzen ohne Kennzeichnung werden als Fundtiere ins Tierheim gebracht. Die Tiere können ihren Besitzern nicht zurückgeführt werden. In Folge der hohen Katzenpopulation müssen oftmals Aufnahmestopps verhängt werden. Auch die ehrenamtlichen Tierschützer und ihre Mitarbeiten stoßen bei ihren Bemühungen immer häufiger an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren ist kommunale Pflichtaufgabe (GG Art. 20a). Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationsaktionen nicht ausreichen, um wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten.“

Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Aus einer hohen Populationsdichte resultiert insbesondere[1]

  1. gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere;
  2. Gefährdung des Straßenverkehrs;
  3. moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung;
  4. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere (u.a. Singvögel);
  5. Hohe Infektions- und Durchseuchungsrate sowie Qualen verletzter und/oder kranker Katzen;

Da sich zeigte, dass die bisherigen Maßnahmen zu zur Stabilisierung der Katzenpopulation in Würselen nicht ausreichend waren, müssen zum Zwecke der Gefahrenabwehr weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Durch eine Kastrations- und Kennzeichnungsverpflichtung für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die beschriebenen Probleme deutlich reduziert werden.

Zudem führt neben den genannten Problemen ein Anstieg der Katzenpopulation auch zu steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand (Tierheim Aachen) für Fundtiere und die Versorgung erkrankter Tiere.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die CDU                             Für die FDP                                Für B 90 / Die Grünen

Karl-Jürgen Schmitz              Hans Carduck                                   Renate Knauf

Fraktionsvorsitzender          Fraktionsvorsitzender                           Fraktionsvorsitzende

 


[1] Siehe hierzu ausführlich Sitzungsvorlage-Nr. 0250/08 Stadt Paderborn 22.09.2008.

                                                                                                                 

 
Antrag Kooperation zum Bildungsausschuss 31.05.2011, TOP 09
 
                                                                                                                      30.05.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN beantragen
   
  1. das bereits im Bildungsausschuss vom 13.11.2008 beantragte Bildungskonzept, basierend auf Schulentwicklungszahlen für die Stadt Würselen, erforderlichem Raumkonzept und finanzieller Machbarkeitsdarstellung bis zum 30.09.2011 vorzulegen.
 
  1. die Machbarkeit, der im Bildungsausschuss vom 31.05.2011 im Beschlussvorschlag vorgestellten Alternativen unter Beantwortung der folgenden Fragen im Einzelnen nachzuweisen und bis zum 30.9.2011 vorzulegen.
 
Dies betrifft im Einzelnen, für jede der vorgestellten Lösungsmöglichkeiten, die Beantwortung der folgenden Fragen:

 
a.)    Gebäudebelegung/-nutzung, sowie das  Raumkonzept der einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der mittelfristigen demographischen Entwicklung der Schülerzahlen in Würselen. Ist ein Gebäuderingwechsel erforderlich?
b.)    Ergeben sich durch die jeweilige Maßnahme Auswirkungen auf die anderen bestehenden Schulen im Stadtgebiet?
c.)    Kann das bisherige Angebot der möglichen Schulabschlüsse weiterhin wohnortnah in Würselen angeboten werden?
d.)    Wie sähe unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen, einer evt. neu zu gründenden Schule (z.B. Gesamtschule) in Würselen, die Attraktivität im Angebot der möglichen Kurse/Abschlüsse im Vergleich zu den Angeboten analoger Schulformen in den Nachbarkommunen aus?
e.)    Welche Auswirkungen ergeben sich für den städtischen Haushalt in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 und unter Berücksichtigung der Schülerzahlen darüber hinaus. Welche Fördermaßnamen des Landes können zur Finanzierung genutzt werden?
           
  1. Festsetzung einer Sondersitzung des Bildungsausschusses nach Vorlage des Bildungskonzeptes spätestens im Herbst 2011, auf der eine Vorauswahl der Angebote getroffen wird. 
 
  1. Anschließend eine/mehrere Informationsveranstaltungen bis zum Jahresende für alle Erziehungsberechtigten in der Stadt Würselen durchzuführen, in der die Grundlagen jeder möglichen Schulform der Sekundarstufe I und II vorgestellt und über Vor- und Nachteile der einzelnen Schulformen berichtet wird. Alternativ: Einberufung eines Schulforums (analog zur stattgefundenen Einführung des Lemmon-Projektes )
 
Begründung:
 
Ziel einer verantwortungsvollen Bildungspolitik kann und sollte die optimale Förderung von Kindern und Jugendlichen in einer Kommune sein, wobei eine wohnortnahe Beschulung, pädagogisch sinnvolle, räumlich und finanziell umsetzbare Schulangebote selbstverständlich sein sollte. Eltern, Schülern, aber auch den Pädagogen muss hierbei absolute Verlässlichkeit seitens des Schulträgers/Politik/Gesetz gewährleistet werden.
Angesichts des demographischen Wandels auch in unserer Region, veränderter Ansprüche der Beteiligten zum Wechsel von Schule in Studium/Beruf, sowie dadurch verändertes Wahlverhalten der Eltern beim Wechsel ihrer Kinder in die weiterführenden Schulen, stellte der Schulausschuss bereits im Jahr 2008 den Antrag an die Verwaltung, ein entsprechendes Bildungskonzept für die Stadt Würselen zu erstellen.
 
 
Für die Kooperation
 
 
 
 

Martina Offermanns (CDU)       Barbara Breuer (FDP)       Ute Wendt (B90/Grüne)


 
Betrifft: Entwicklung eines Seniorenkonzeptes „Älter werden in Würselen“
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die Kooperation beantragt hiermit, das Konzept für einen Seniorenplan unter dem Titel „Älter werden in Würselen“ zu erstellen und diesen nach Erstellung den zuständigen Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur vorzustellen und zu beraten.
 
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass bereits im Jahre 2020 rund 1/3 der Gesamtbevölkerung über 60 Jahre alt sein wird will die Kooperation die öffentlichen und privaten Angebote für ältere Menschen deutlich verbessern. Primäres Ziel des Konzeptes ist, den älter werdenden Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Würselen ein langes, selbstständiges Leben in ihrer vertrauten Umgebung, d.h. in ihrer Heimatstadt Würselen zu ermöglichen.
 
Vorbild für das von der Stadt Würselen zu entwickelnde Konzept soll das von der Stadt Arnsberg entwickelte Konzept „Mehr Lebensqualität im Alter in Arnsberg“ sein. Für dieses Konzept ist die Stadt Arnsberg im Jahre 2010 von der Stiftung „Lebendige Stadt“ als seniorenfreundlichste Stadt ausgezeichnet worden.
 
Ebenfalls sollen Erfahrungsberichte bei der Stadt Tübingen (Seniorenplan „Älterwerden in Tübingen“ eingeholt werden.
 
Dritte Grundlage für das geforderte Konzept soll dass bereits vom Rat der Stadt Würselen beschlossene Zukunftsprogramm Würselen sein.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Karl-Jürgen Schmitz    Renate Knauf              Hans Carduck
CDU                              B 90/Die Grünen         FDP
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die Kooperation von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit die Entwicklung eines Konzeptes „Stadtwege“.
 
In diesem Konzept sollen alle fußläufigen und Radwegeverbindungen zu einem sinnvollen Konzept vereint werden. Dazu soll das Konzept u.a. aufweisen, an welchen Stelle sinnvolle Ergänzungen und Verknüpfungen zu den bereits bestehenden Gehwegen und dem Radwegenetz erfolgen sollten, damit auf der Grundlage dieses Konzeptes notwendige Investitionsentscheidungen getroffen werden können.
 
Darüber hinaus sollten innerhalb des Konzeptes einzelne Gehwegverbindungen oder Rundwege auch thematisch bestückt werden. Vorstellbar ist z.B. ein „Kunst-Stadt-Weg“, der z.B. bereits vorhandene Kultur und Baudenkmäler miteinander verknüpft und der um weitere Kunstgegenstände ergänzt werden könnte. Vorstellbar sind darüber hinaus „Seniorenwege“, die sich z.B. durch Ruhebänke an geeigneten Stellen, aber auch seniorengerechte Sporteinrichtungen auszeichnen könnten sowie „Kinderstadtwege“, die mit Spielgeräten für die Kinder und Ruhebänken für die Eltern ausgestattet sind.
 
Ziel des Konzeptes ist es, die Lebensqualität im innerstädtischen Raum weiter zu verbessern.
 
Ggf. sollte das Konzept im Rahmen eines studentischen Ideenwettbewerbes entwickelt werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Karl-Jürgen Schmitz     Renate Knauf              Hans Carduck
CDU                                 B90/Die Grünen          FDP
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender

 
24.01.2011

Antrag „Fahrradfreundliche Stadt“

 
Sehr geehrter Herr Nelles,
wir möchten Sie bitten, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat, dass Würselen das Prädikat ‚fahrradfreundliche Stadt’ erhält. Dazu muss ein Plan entwickelt und umgesetzt werden, der die Vernetzung der vorhandenen Radwege beinhaltet und der insbesondere gewährleistet, dass alle Schulen auf geeigneten Radwegen erreicht werden können.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Antrag der GRÜNEN Fraktion zum Haushalt 2008 vom Januar 2008 zum gleichen Thema, der in der Anlage beigefügt ist. Ferner verweisen wir auf die ‚AG fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise’: http://www.fahrradfreundlich.nrw.de/
Begründung:
Ein sicheres Radwegenetz ist die Voraussetzung dafür, dass der motorisierte Individualverkehr (miv) in unserer Stadt zu Gunsten der Kinderfreundlichkeit, der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und der Gesundheit abnimmt.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Für die CDU               Für die FDP       Für B90/Die Grünen
Karl-Jürgen Schmitz  Hans Carduck   Renate Knauf
 
 

                                                                                                     Würselen 30.12.2010
 
 
 
 

Betrifft: Spielhallenkonzept und Bildung einer Vergnügungsstättenkonzentrationsfläche

 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
mit Sorge beobachtet die Kooperation, dass in den letzten Wochen und Monaten verstärkt Anträge zum Bau oder zur Genehmigung von Spielhallen im Stadtgebiet der Stadt Würselen gestellt wurden.
 
Hintergrund der Aktivitäten ist offenbar unter anderem die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie auch höchstrichterliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die das staatliche Glückspielmonopol aufweichen und somit privaten Spielhallen- und Vergnügungsstättenbetreibern größeren Raum einräumen.
 
Wir sind der Auffassung, dass Spielhallen aufgrund der von Ihnen ausgehenden Gefährdungen wie z.B. der Spielsucht im Stadtgebiet der Stadt Würselen nur noch restriktiv genehmigt werden sollten. Insbesondere sind wir der Auffassung, dass (da wohl baurechtlich eine Versagung von Spielhallen im gesamtstädtischen Bereich unzulässig sein dürfte) in jedem Fall im innerstädtischen Bereich (wie z.B. auch im Reckerpark, wo nach unserer Kenntnis derzeit noch der Bau von Spielhallen möglich wäre) der Bau von Spielhallen durch entsprechende Satzungsbeschlüsse untersagt werden soll, was wir hiermit beantragen.
 
Weiterhin beantragen wir, ein gesamtstädtisches Spielhallenkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Spielhallenkonzeptes soll eine Spielhallen und Vergnügungsstättenkonzentrationsfläche geschaffen werden und nur innerhalb dieser gesondert ausgewiesenen Fläche soll zukünftig noch der Bau und das Betreiben von Spielhallen und Vergnügungsstätten möglich sein.
 
Die Ausweisung der Spielhallenkonzentrationsfläche soll möglichst weit von den Grenzen der Wohnbebauung entfernt sein.
 
Durch die Konzentration von Spielhallen und Vergnügungsstätten an einem Ort soll neben der dadurch gegebenen zukünftigen Einschränkung zum Bau und zum Betrieb von Spiel- und Vergnügungsstätten auch eine bessere Überwachung ermöglicht werden, um so von vornherein ein kriminelles Umfeld auszuschließen oder in diesem Fall besser bekämpfen zu können.
 
Im Hinblick auf die bereits vor einigen Monaten beschlossene Veränderungssperre in einem Teilgebiet des Gewerbegebietes Aachener Kreuz sollte eine Entscheidung möglichst schnell erfolgen.
 
Die Kooperation beantragt darüber hinaus zu prüfen, ob auch für die Einrichtung und das Betreiben von Bordellbetrieben ein entsprechendes Konzept erstellt werden sollte und kann, da auch in diesem Bereich eine zunehmende Anzahl von Einrichtungen in Würselen festzustellen ist.
 
 
 
K.-J. Schmitz       Renate Knauf                      Hans Carduck
CDU                       Bündnis 90/Die Grünen     FDP
 
 
 
 
 

 
 
                                                                                  15.11.2010
 
 

Energiekonzept Mauerfeldchen

 
Sehr geehrter Herr Nelles,
 
 
Im Zuge des Energieleitbildes für die Stadt Würselen wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept im Sommer 2010 vorgestellt. Dort sind u.a. konkrete Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen.
 
Eine dieser Empfehlungen ist die Erstellung eine Energiekonzeptes für das Neubaugebiet Mauerfeldchen. Hierbei soll ein Konzept für die Wärme- und Strom-Versorgung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planungen und der geographischen Gegebenheiten erstellt werden.
Es wird beantragt, ein solches Konzept zu beauftragen.
Dieses Konzept wäre dann wesentlicher Bestandteil für die weiteren Planungen der Energieversorger vor Ort, der SEW und der Stadtverwaltung. Es soll geprüft werden, ob eine Förderung des Konzeptes durch die Klimaschutzinitiative des BMU möglich ist. Darüber hinaus sollten sich die Energieversorger an den Kosten beteiligen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
K.-J. Schmitz         Hans Carduck         Renate Knauf
CDU-Vorstzender  FDP-Vorsitzender   Vorsitzende B90/Die Grünen
 
 
 

 


 
Sehr geehrter Herr Nelles,
 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag zur Weiterleitung und Beschlussfassung an den Stadtrat:

 
1.  Vor Vergabe eines städtischen Standplatzes an einen Zirkusbetrieb sind der Stadt (Ordnungsamt) vom anfragenden Zirkusbetrieb folgende Unterlagen/ Auskünfte vorzulegen:
 
1.1. Original Erlaubnis § 11 Abs 3 d TSchG
1.2. Tierbestandsbuch (evt. Kopie der letzten 15 Einträge)
1.3. Angabe über die Mitführung von Schautieren (Tierart/ Anzahl)
1.4. Tourneeplan
 
Zudem sind diese Unterlagen dem zuständigen Veterinäramt vor Standortvergabe vorzulegen und eine Stellungsnahme des Veterinäramtes ist vor Vergabe des Platzes einzuholen.
 
 
2.  Zirkusbetriebe erhalten in Würselen nur dann einen Standplatz, wenn die Haltung und der Auftritt aller Tiere „die Mindestanforderungen der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“ aus dem Jahr 2001 erfüllen (Anhang) und der zu vergebende Platz die dort beschriebenen Voraussetzungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellt.
Dies soll in Absprache mit den zuständigen Fachleuten des Veterinäramtes erfolgen, die nach Einsicht der unter 1. vorgelegten Unterlagen über die Erfüllungsmöglichkeiten der gesetzlichen Anforderungen an den zu vergebenden Standort entscheiden können.
 
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Platzüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Würselen und in Würselen gastierenden Zirkusunternehmen um folgenden Sachverhalt zu ergänzen:
 
Unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der im Jahr 2000 überarbeiteten Fassung sowie der darin ebenfalls enthaltenen ergänzenden Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer wird das Mitführen auf dem Pachtgelände und der Auftritt von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen, Tümmlern, Delfinen, Robben, Greifvögeln, Flamingos und Pinguinen sowie vergleichbarer exotischer Tiere ausgeschlossen. Der Pächter erkennt diesen Ausschluss für sein Unternehmen und den Aufenthalt in Würselen ausdrücklich an.
       
 
 
Allgemeines:
Das Mitführen bestimmter Wildtiere in Zirkusunternehmen für Schau- und Dressurzwecke ist seit Jahren und nicht nur bei Tierschützern umstritten. In mehreren europäischen Ländern sind Wildtiere in Zirkusunternehmen bereits ganz oder teilweise verboten (z.B. Österreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Schweden, Polen, Kroatien, Serbien, Ungarn). In Deutschland ist die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusunternehmen allein durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geregelt, spezielle gesetzliche Vorgaben für in Zirkusbetrieben gehaltene Tiere gibt es nicht. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für einige Tierarten "Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen" herausgegeben. Ein Unterschreiten der in den Leitlinien gemachten Vorgaben hat praktisch jedoch keine Rechtsfolgen.

Auch in Deutschland gab es bereits mehrere Initiativen die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im Zirkusunternehmen neu und rechtsverbindlich zu regeln. So forderte der Bundesrat bereits 2003 die Bundesregierung auf, zumindest Wildtiere in Zirkusbetrieben zu verbieten. Das Verbot lässt jedoch bis heute auf sich warten. Daher sind bislang etliche Kommunen den Alleingang angetreten und haben Zirkusbetrieben mit Wildtieren das Gastieren auf öffentlichen Plätzen untersagt. Die Anzahl der Kommunen nimmt stetig zu (u.a. Köln, München, Schwerin, Chemnitz).
Je mehr Kommunen sich diesem Konzept anschließen umso mehr Zirkusbetriebe werden auf den Einsatz exotischer Tierarten in ihren Shows zukünftig verzichten und nur Tiere einsetzen, deren Haltung aus tierschutzrechtlicher Sicht unproblematisch ist.
Hintergrund der Initiative im Bundesrat war neben dem Fehlen rechtsverbindlicher Regelungen für Zirkusunternehmen vor allem die zahlreichen Beanstandungen von Amtstierärzten an den Haltungsbedingungen von Wildtieren bei vor Ort gastierenden Zirkusbetrieben. Allein für die Jahre 2000 bis 2003 listete die Bundesregierung auf Nachfrage 1077 Beanstandungen von Amtstierärzten bundesweit auf (ohne Berlin und Schleswig-Holstein). Die Haltungsbedingungen für Wildtiere sind anspruchsvoll und vielfältig. Im Vergleich zu wissenschaftlich geführten Zoos oder Safariparks sind die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben ausgesprochen schlecht. Ursache ist vor allem der Zwang zur Mobilität. Alle Haltungseinrichtungen müssen schnell auf- und abbaubar und leicht zu transportieren sein. Die Platzverhältnisse in den Gastkommunen sind kaum beeinflussbar (z.B. fehlende Möglichkeiten für sichere Außengehege und Wasserbecken). Neben den anspruchsvollen Haltungsbedingungen stehen auch spezifischen Eigenarten einer Haltung und Nutzung  bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben grundsätzlich entgegen (z.B. arteigenes Sozialverhalten, Stressanfälligkeit, Gefährlichkeit, Größe)

Aus diesen Gründen empfiehlt das BMELV in den im Jahr 2000 überarbeiteten "Zirkusleitlinien", keine tierschutzrechtliche Erlaubnis mehr für die Haltung oder das Mitführen von Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen und Nashörnern in Zirkussen oder in mobilen Tierhaltungen zu erteilen. Im Differenzprotokoll der Bundestierärztekammer wird darüber hinaus auch die Erlaubnisverweigerung für Giraffen und Elefantenbullen angeregt. Obwohl diese Empfehlungen als unumstritten gelten, haben sie  bis heute jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Dies erschwert vor allem den zuständigen Behörden - in der Regel die Amtsveterinäre - den praktischen und konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes vor Ort. 
Ziel des Beschlussantrages ist es nun, die bundesweit geltenden "Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen" auf kommunaler Ebene rechtsverbindlich umzusetzen und den Informationsfluss zwischen Stadt und den Fachleuten des Veterinäramtes zu erleichtern.
Durch die Vorlagen der unter 1.1.-1.4. genannten Unterlagen kann das Veterinäramt bereits im Vorfeld prüfen, ob der anfragende Zirkusbetrieb dazu verpflichtet ist Missstände zu beseitigen oder ob er Auflagen zu erfüllen hat, die ihm ein anderes Veterinäramt bereits angetragen hat. Zudem kann der Stadt von den sachkundigen Mitarbeitern des Veterinäramtes ein angemessener Platz, der den Bedürfnissen der Tiere entspricht, empfohlen werden.
Mit Unterzeichnung des Platzüberlassungsvertrages werden die in Würselen gastierenden Zirkusunternehmen verpflichtet, die in den "Zirkusleitlinien" aufgeführten Tierarten nicht mitzuführen und alle weiteren Vorgaben der "Zirkusleitlinien" einzuhalten.
 
Begründungen im Einzelnen
 
Zu 1.1. Original Erlaubnis § 11 Abs 3 d TSchG
 
Sofern eine Kommune die Vergabe eines Standplatzes beschließt, muss sichergestellt sein, dass die tierschutzrechtlichen Normen uneingeschränkt erfüllt werden. Das bedeutet, dass die Forderungen des § 2 TierSchG (siehe Anhang) zu erfüllen sind. Hierzu muss der anfragende Zirkusbetrieb substantiiert und nachvollziehbar darlegen können, dass er für den gesamten Tierbestand die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Gemäß § 16 Abs. 3 TierSchG hat der Auskunftspflichtige den mit der Überwachung beauftragten Personen die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen. Erst die Erlaubnisbescheinigung nach § 11 Abs 3 d TSchG berechtigt einen Zirkusbetrieb dazu, Tiere gewerbsmäßig zur Schau zur stellen.
 
Zu 1.2. Tierbestandsbuch
 
Jeder Zirkusbetrieb muss ein Tierbestandsbuch mitführen (§ 11 TSchG) in dem die amtstierärztlichen Überprüfungen an verschiedenen Standorten und ggfs. tierärztliche Behandlungen von mitgeführten Tieren des Bestandes zu  dokumentieren sind. Eintragungen im Tierbestandsbuch spiegeln das Einhalten tierschutzrechtlicher Mindestnormen aber auch Verstöße gegen die v.g. Rechtsnorm aussagekräftig wider. Das Veterinäramt ist dazu verpflichtet dies zu überprüfen. Um der zuständigen Behörde eine Überwachung dieser Maßnahmen zu ermöglichen, sind sie im Tierbestandsbuch zu dokumentieren und der zuständigen Behörde bzw. dem Veterinäramt vorzulegen.
 
Zu 1.3. Angabe über die Mitführung von Schautieren
 
Bei so genannten „Schautieren“ handelt es sich um Tiere, mit denen nicht in der Manege gearbeitet wird. Diese Tiere werden lediglich zur Schaustellung mitgeführt. Da für die Unterbringung von Schautieren, wesentlich höhere Haltungsanforderungen gelten (Säugetiergutachten) als die Mindestanforderungen der Leitlinien des BMELV, ist eine gesonderte Auflistung dieser Tiere nach Art und Zahl bereits bei der Beantragung eines Standplatzes vorzulegen.
Nur so kann eine tierschutzgerechte Unterbringung auch dieser Tiere sichergestellt werden und bereits im Vorfeld von den zuständigen Fachleuten des Veterinäramtes geprüft werden, ob der anvisierte Platz geeignet ist, für alle Tiere ausreichende Platzverhältnisse in der Unterbringung zu gewährleisten.Auch hierbei ist die Kommune ihrerseits verpflichtet, zu prüfen, ob der zu vergebene Standplatz von seiner Größe und seiner Beschaffenheit geeignet ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
 
Zu 1.4. Tourneeplan
 
Der Tourneeplan zeigt die geplanten Standorte, an denen künftig Gastspiele durchgeführt werden.
Durch die Vorlage des Tourneeplanes wird zum einen der Informationsfluss zwischen Zirkusbetreiber und den verschiedenen Behörden ermöglicht, zum anderen wird dem Veterinäramt durch die Vorlage eines Tourneeplanes die Möglichkeit gegeben, angeordnete Beseitigungen von Mängeln (unzureichende Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und/ oder Tierquälerei), nachzuverfolgen und anderorts einzufordern. (Da die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen aufgrund der sich mit dem Ortswechsel verändernden behördlichen Zuständigkeiten schwierig ist, ist es leider häufig so, dass bei Mängeln die Forderungen eines Veterinärs nicht umgesetzt werden oder nur schwer nachzuprüfen sind. Durch die Vorlage eines Tourneeplanes können sich die jeweils zuständigen Veterinärämter untereinander verständigen und die Behebung von Missständen gezielt einfordern.
 
 
Zu 2.
Die Kommune hat  ihrerseits bei der Vergabe eines Platzes zu prüfen, ob der zu vergebene Standplatz von seiner Größe und Beschaffenheit geeignet ist, die mitgeführten Tiere und Fahrzeuge ordnungsgemäß aufzunehmen und eine tiergerechte Unterbringung zu gewährleisten (allgemeine Sorgfaltspflicht). Es muss sichergestellt sein, dass der Standplatz z.B. über Freilaufflächen in Form von Weiden (Grünflächen) verfügt oder die vorausgesetzte Wassernutzung ermöglicht.
Hierbei leistet das Veterinäramt fachkundige Unterstützung.
 
Zu 3.
Zirkusbetriebe, die oben genannte exotische Tierarten mitführen, erhalten grundsätzliche keinen Standplatz, da diese Tierarten in Zirkusbetrieben nicht entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen zu halten sind
 
Die in Zirkusbetrieben mitgeführten Tiere müssen entsprechend dem § 2 TSchG art- und verhaltensgerecht gehalten werden. Diese Forderungen sind in Zirkusbetrieben bereits für domestizierte Tiere schwer und für Wildtiere nahezu unmöglich zu erfüllen. Amtstierärtzliche Kontrollen offenbaren zum Teil erhebliche Missstände bei der Haltung dieser Tierarten und bestätigen, dass in der Regel nicht einmal die geringen Haltungsanforderungen der Zirkusleitlinie von 1990, geschweige die Anforderungen der jetzt gültigen Zirkusleitlinie von 2001 eingehalten werden. (Abschreckende Beispiele aus der Region durften aus Datenschutzgründen nicht dargestellt werden.) Eine gesetzlich vorgeschriebene art- und verhaltensgerechte Haltung von Tieren der unter 3. aufgezählten Tiere, ist nachweislich, zum Teil auch schon aufgrund klimatischer Begebenheiten, in Zirkusbetrieben nicht möglich.
 
 
 
 
 
 
 
Anhang
 
§ 2 TSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
 
1.         muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
 
2.         darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
 
3.         muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
 
 
 
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
„Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“:
 
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/383062/publicationFile/22245/HaltungZirkustiere.pdf;jsessionid=2CE9A1ECA9FBF27DA1D9C05205D08E61
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Renate Knauf

-Fraktionsvorsitzende


Antrag: Anlegung von Blühstreifen und Blühflächen

  

Die Kooperation aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen beantragt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen Grünflächen sowie die Erstellung eines komplementären Maßnahmekonzeptes zum Schutz von Insekten.

Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte (nach Möglichkeit) auf folgenden Flächen erfolgen:

      - auf Kreisverkehren

      - an Straßenrändern und Straßenbanketten

      - an Fahrradwegen

      - an Ortseingangsbereichen

      - in Teilbereichen des Stadtgartens

      - auf ökologischen Ausgleichsflächen

      - auf Ackerrändern

      - auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen

 

Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders schöne und bunte Saatmischungen sollten insbesondere beispielsweise auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können.

 

  1. Zusätzlich sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen.

            Dies könnte beispielsweise durch folgende Maßnahmen geschehen:

·      Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz,

·      Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen,

·      maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche, damit die Tiere immer ein Rückzugsgebiet haben und nicht von einer Stunde auf die andere ihre komplette Nahrungsgrundlage vernichtet wird.

 

  1. Landwirte sollen direkt von der Stadt zur Teilnahme an Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden.

      Die Landwirtschaftskammer empfiehlt beispielsweise folgende Förderprogramme:

-       Förderung von Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der markt- und Standortangepassten Landbewirtschaftung;

-       Vertragsnaturschutz

 

 

Begründung:

 

Unsere Kulturlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Die Nutzung unserer Umwelt ist in jeder Hinsicht intensiver geworden. So wurde die Landschaft mittlerweile fast blütenlos. Wildkräuter und Wildblumen werden bekämpft und sind nur noch selten zu finden. Diese Entwicklung ist jedoch mit verheerenden Folgen für unsere Insekten verbunden, deren Nahrungsangebot somit weitestgehend vernichtet wurde. Folge ist, dass viele Insektenarten wie z.B. Schmetterlinge, Käfer, Grashüpfer oder auch Wild- u. Honigbienen vom aussterben bedroht sind.

Insekten sind jedoch für einen intakten ökologischen Kreislauf von enormer Bedeutung. Insektenbestäubung erhöht nicht nur enorm den Ertrag der Kulturpflanzen, sondern ist auch essentiell für die Erhaltung unserer Wildflora, die wiederum die Lebensgrundlage vieler anderer Kleinstlebewesen ist. Diese Kleinstlebewesen dienen wiederum den Insektenfressern (z.B. Vögeln) als Nahrung.

Insbesondere gelten die Bienen als eine der „wichtigsten Tierarten“ auf unserer Erde, da sie für die Bestäubung sehr vieler Pflanzenarten (incl. unserer Nutzpflanzen) verantwortlich sind und von keiner anderen Tierart ersetzt werden können. Ohne die Biene wäre die Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren geringer, unsere Umwelt einfältiger und ärmer sowie unser Nahrungsangebot deutlich eingeschränkt.

Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften haben sich jedoch in den letzten Jahrzehnten die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den letzten Jahren zu erkennen. Rund 30 % der Bienenvölker starben alleine im Jahr 2002/03 (mehr als 300.000). Diese Entwicklung setzte sich jedes Jahr weiter fort. Im Jahr 2009/10 starben erneut ca. 20 % der Völker.[1] Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa 550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten.

Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten.

 

Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen in einem verarmten Landschaftsraum, die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. Nur so können Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitestgehend für den Menschen geschaffen werden.

Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung des Landschaftsbildes und bieten einen herrlichen Anblick. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Deutlich wird dies an dem Beispiel der Blumenstadt Mössingen[2], die auf vielen öffentlichen Flächen und Straßenrändern Blühstreifen angelegt hat und dadurch neben einem hohen Bekanntheitsgrad auch schon im Jahr 2001 eine Goldmedaille beim Bundeswettbewerb der Entente Florale gewann.

 

Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige Mischungen) deutlich geringer als der von Grünstreifen.

 

Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach dem Abblühen, nur einmal abgemäht werden. Die Flächen mit einjährigen Mischungen müssen bis genügend Samen im Boden sind (ein paar Jahre) jedes Jahr umgebrochen und eingesät werden – nach ein paar Jahren ist nur noch ein umbrechen nötig. Die Flächen mit mehrjährigen Mischungen müssen alle 3-5 Jahre umgebrochen und neu eingesät werden, bis auch hier genügend Samen im Boden sind – dann müssen sie nur noch umgebrochen werden. Einfache Grünflächen müssen hingegen häufiger gemäht werden.

Zusätzliches kostenintensives düngen oder bewässern der Blumenwiesen ist auch nicht notwendig. Düngen wäre in diesem Fall sogar kontraproduktiv, weil das die Blumen zurückdrängen und die Gräser bevorzugen würde. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.B. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.).[3]

Dass diese Vorgehensweise mit Kosteneinsparungen für die Kommune verbunden sein kann, zeigte zudem eine groß angelegte Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005 (siehe Anhang). Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen.

 

Aber nicht nur die Stadt soll einen Beitrag zum Naturschutz leisten, auch Landwirte sollen motiviert werden, Naturschutz mit in ihre Arbeit zu integrieren. Es existieren bereits einige Förderprojekte des Bundes, welche den Landwirten beispielsweise Fördergelder für die Anlegung von Blühflächen bzw. Blühstreifen auf den Seitenrändern oder die naturnahe Nutzung ihrer Ackerflächen anbieten. Diese Maßnahmen sollten den Landwirten, aufgrund der bereits genannten Gründe, von der Stadt ausdrücklich empfohlen werden.

 

Insgesamt sollte ein komplementäres Maßnahmenkonzept entwickelt werden, um den Schutz von Insekten zu verbessern und der erschreckenden Entwicklung des Artensterbens Einhalt zu gebieten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Renate Knauf

Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen Würselen

 

 

Anhang

 

Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005

www.blumenstadt.eu/infos/downloads/moessinger_referenzuntersuchung.pdf


 

Weitere Informationen können eingeholt werden:

- Bienenzuchtverein Würselen (www.euregiobiene.de)

- Netzwerk „Blühende Landschaften“ (www.bluehende-landschaft.de)

- Blumenstadt Mössingen (www.blumenstadt.eu)

 

Gebietsheimische Wildblumen und Wildgräser:

Rieger-Hofmann GmbH
In den Wildblumen 7
74572 Blaufelden-Raboldshausen
Telefon: 07952 - 5682   |   
Fax: 07952 - 6509
info(at)rieger-hofmann(dot)de

www.rieger-hofmann.de

 

Mössinger-Mischung oder Nützlingswiese

 

Samen-Fetzer

Lichtensteingasse 74

72770 Reutlingen

Telefon: 07072-91 27 20
Telefax: 07072-91 27 40
E-Mail: info(at)samen-fetzer(dot)de

www.samen-fetzer.de

 

 

 

Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Rochusstraße18
53123 Bonn

Fon 0228 - 90 90 721-0 Fax 0228 - 90 90 721-9                                                                                                         

D.I.B. Deutscher Imkerbund

Geschäftsstelle mit Honiguntersuchungs- und Pressestelle:

Postanschrift: Villiper Hauptstraße 3, 53343 Wachtberg

„Haus des Imkers“

Villiper Hauptstraße 3, 53343 Wachtberg-Villip

Tel.: 0228/932920

Versand: 0228/9329215 und 9329216

Fax: 0228/321009

Internet: www.deutscherimkerbund.de

E-Mail: deutscherimkerbund(at)t-online(dot)de

 

Niedersächsisches Landesinstitut für Bienenkunde

Leitung: Dr. Werner von der Ohe

Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle

Tel.: 05141/9050340, Fax: 05141/9050344

Internet: www.bieneninstitut.de

E-Mail: info(at)bieneninstitut(dot)de

 

Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft

Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen

Leitung: Dr. D. Brasse

Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig

Tel.: 0531/299-4525, Fax: 0531/299-3008

 

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Aufgabengebiet Bienenkunde

Dr. Werner Mühlen

Nevinghoff 40, 48147 Münster

Tel.: 0251/2376-662, Fax: 0251/2376-551

Internet: www.landwirtschaftskammer.com/bienenkunde

E-Mail: werner(dot)muehlen(at)lk-wl(dot)nrw(dot)de

 

Institut für Landwirtschaftliche Zoologie und Bienenkunde

Prof. Dr. D. Wittmann

Melbweg 42, 53127 Bonn

Tel.: 0228/910190, Fax: 0228/91019-30

E-Mail: zoo(dot)bee(at)uni-bonn(dot)de

 

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau,

Fachzentrum Bienen

Leitung: Dr. D. Mautz

An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Tel.: 0931/98010, Fax: 0931/9801350

E-Mail: poststelle(at)lwg(dot)bayern(dot)de

 


[1] DLR Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen, Dr. Otten, www. dlv.de/imker

[2] www.blumenstadt.eu

[3] Siehe z.B. www.rieger-hofmann.de

 

 

 

Bündnis90/Die Grünen, Fraktion im Rat der Stadt Würselen

Rathaus Morlaixplatz, 52146 Würselen


An den

Bürgermeister der Stadt Würselen

Herrn Nelles

Rathaus Morlaixplatz

52146 Würselen          

 

                                                                                                                                                               Würselen, den 24.08.2010

 

Betrifft: Bauvorhaben der Firma Kronenbrot


Sehr geehrter Herr Nelles,


durch das Schreiben von Herrn Herbert Dohmen (04.08.2010) wurden wir erneut auf das Bauvorhaben der Firma Kronenbrot an der Neusener Str. aufmerksam gemacht. Unser letzter Kenntnisstand bzgl. dieses Bauvorhabens war, dass die Firma Kronenbrot beabsichtigt entlang der Neusener Str. eine Halle von ca. 80 m Länge und ca. 12 m Höhe zu errichten.

Bereits im Dezember 2009 meldeten wir Bedenken gegen dieses Bauvorhaben an. Diese Bedenken schienen jedoch, nachdem die Firma Kronenbrot zu einer „Bürgerversammlung“ eingeladen hatte unbegründet zu sein, da hierbei von den Bürgern keinerlei Bedenken gegen diese Bebbauung geäußert wurden. Dieser Sachverhalt hat sich jedoch mittlerweile geändert, nachdem Herr Dohmen allen Fraktionen eine Unterschriftenliste mit 264 Unterschriften gegen das geplante Bauvorhaben eingereicht hat.


Wir sind nach wie vor der Meinung, dass sich dieses Bauvorhaben in diesem geplanten Ausmaß nicht in das vorhandene Ortsbild einfügt. Insbesondere halten wir die vorgesehene Höhe von 12 m für viel zu hoch und befürchten eine deutliche Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung und des Ortsbildes. In §34 BauGB heißt es dazu u.a.: „Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“


Wir bitten Sie, uns daher über die aktuelle Planung des Bauvorhabens zu unterrichten, sowie zu den von uns vorgebrachten Bedenken Stellung zu nehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Renate Knauf

 

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/ Die Grünen Würselen

  

 

 
Würselen den 24.06.2010

Betrifft: Änderung des Flächennutzungsplanes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Kooperation aus CDU, FDP und Grüne beantragt die unbebauten Flächen zwischen der Salmanusstraße, Dobacher Straße und Drischfeld sowie zwischen Salmanusstraße, Dobacher Straße und Flußweg im neuen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft auszuweisen.
Begründung:
Die Stadt Würselen verfügt über etwa fünfmal mehr Wohnbaureserveflächen als nach den optimistischsten Prognosen bis 2020 benötigt wird. Die Entwicklung neuer Baugebiete muss sich an dem Bedarf für Wohnbauflächen orientieren. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung sollte die Umsetzung des Baugebietes Mauerfeldchen absolute Priorität besitzen.
Die Entwicklung dieses großen Areals wird viele personelle Ressourcen beanspruchen. Auch die Vermarktung wird in den nächsten Jahren sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich nicht ganz einfach zu realisieren sein. Neue Baugebiete in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mauerfeldchen würden in direkter Konkurrenz zu der Entwicklung und Vermarktung dieses neuen Baugebietes stehen und somit eine erstgemeinte Haushaltskonsolidierung konterkarieren.
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Karl-Jürgen Schmitz   Hans Carduck    Renate Knauf
 
 

 

                                                                                                          11.06.2010
 

Betr.: Studentischer Wettbewerb zur Spielplatzgestaltung Stadtgarten

 
Sehr geehrter Herr Nelles,
 
der Kinderspielplatz im Würselener Stadtgarten erfreut sich großer Beliebtheit und wird insbesondere in den Sommermonaten gerne von Familien aufgesucht.
Leider befindet er sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Die Befürchtung liegt daher nahe, dass dieser Spielplatz in absehbarer Zeit nicht nur an Attraktivität verliert, sondern auch eine Gefahr für spielende Kinder darstellen wird.
Wir betrachten einen Spielraum für Kinder und Jugendliche an dieser zentralen Stelle jedoch als besonders wertvoll und würden uns nicht nur eine Aufrechterhaltung sondern auch eine zusätzliche Attraktivierung dieses Areals wünschen.Insbesondere wird angesichts des demografischen Wandels eine kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung immer wichtiger.
Da jedoch unsere Haushaltssituation einen aufwendigen und kostenintensiven Ausbau unmöglich macht, sollte nach kostengünstigen, jedoch nicht qualitativ minderwertigen Alternativen gesucht werden.
 
Wäre es möglich, einen Wettbewerb mit Studenten der RWTH und/oder der FH-Aachen auszurichten, um auf diesem Wege Konzepte für dieses Areal entwickeln zu lassen?
Mit welchen Kosten wäre für einen solchen studentischen Wettbewerb zu rechnen?
 
Gedacht werden könnte in diesem Zusammenhang an eine naturnahe Gestaltung dieser Spielflächen, die neben einem hohen Erlebnisfaktor zudem relativ kostengünstig zu realisieren wäre und auch die zukünftigen Pflegekosten in einem überschaubaren Rahmen halten würde.
Zudem sollten Kinder und Jugendliche der Stadt Würselen an der Entwicklung dieses Areals beteiligt werden.
Falls die Durchführung eines studentischen Wettbewerbs grundsätzlich möglich ist, sollten weitere Anforderungsmerkmale zur Gestaltung des Areals, die die Ausschreibung beinhalten sollte, gemeinsam mit der Politik und der Verwaltung erörtert werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Hans Carduck    Karl-Jürgen Schmitz      Renate Knauf             
 
 
                                                                                                    
 
 

 Betreff: Neuordnung der Ausschüsse und Änderung der Zuständigkeitsordnung / Geschäftsordnung des Rates

 
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die Kooperation von CDU, FDP und Bündnis/90 Grünen beantragt hiermit, eine Neuordnung der Ausschüsse im Rat der Stadt Würselen vorzunehmen sowie die Zuständigkeitsordnung der Neuordnung anzupassen.
 
Im Einzelnen schlägt die Kooperation die Bildung folgender Ausschüsse vor:
 
1. Bildung eines Ausschusses für Bildung und Weiterbildung
 
In diesem Ausschuss sollen sämtliche Angelegenheiten der schulischen Einrichtungen sowie alle äußeren Schulangelegenheiten erörtert werden. Darüber hinaus sollen im Schulausschuss alle Angelegenheiten beraten werden, die sich mit Weiterbildung und Erwachsenenbildung befassen.
 
Nicht mehr im Schulausschuss beraten werden sollen die Grundsatzangelegenheiten der Jugend- Kunst- und Musikschule. Hier handelt es sich im Kernbereich nicht um schulische, sondern kulturelle Ausbildung. Die Angelegenheiten der Jugend- Kunst- und Musikschule sollen deshalb in den neu zu bildenden Ausschuss Gemeinsam Leben (Zusammenfassung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Sport- und Kultur) beraten werden.
 
Im Übrigen soll es bei den Aufgaben bleiben, die dem bisherigen Schulausschuss zugewiesen sind.
 
2. Bildung eines Ausschusses Gemeinsam leben
 
In diesem Ausschuss sollen die bisherigen Aufgaben des Sozialausschusses und des Ausschusses für Sport- und Kultur zusammen gefaßt werden. Sport und Kultur sind nicht wegzudenkende Elemente des gesellschaftlichen Lebens unserer Stadt und sind gleichzeitig von enormer Bedeutung für die soziale Integration. Von daher ergänzen sich die Aufgabenbereiche des Sozialausschusses und des Ausschusses für Sport und Kultur in geradezu idealer Weise.
 
Durch die Zusammenfassung beider Ausschüsse wird ein kompletter Ausschuss eingespart.
 
Die bisherige Beschreibung der Aufgaben des Sozilaausschusses soll in die Aufgabenbeschreibung des neuen Ausschusses Gemeinsam leben übernommen werden. Ziffer 2 der bisherigen Aufgabenbeschreibung soll allerdings dahingehend geändert werden, dass es zukünftig heißen soll:
 
Entscheidungen über Zuwendungen für die freie Wohlfahrtspflege ....
 
Mit übernommen werden sollen in diesen Ausschuss die Regelung der Grundsatzangelegenheiten der Jugend-, Kunst- und Musikschule sowie die Aufgabenbereiche, wie Sie für den bisherigen Ausschuss für Sport und Kultur definiert sind.
 
3. Bildung eines Ausschusses für Stadtgestaltung, Umwelt und Verkehr
 
In dem neuen Ausschuss für Stadtgestaltung, Umwelt und Verkehr sollen die bisherigen Aufgaben des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung sowie Teile der Aufgaben des Bauausschusses zusammengefaßt werden.
 
Im neuen Ausschuss Stadtgestaltung, Umwelt und Verkehr sollen die bisherigen Aufgaben des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung beraten werden sowie aus dem Haupt- und Finanzausschuss die Klärung der Fragen des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes, der Förderung des Einzeldhandels etc.
 
Aus dem Bauauschuss übernommen werden sollen die Entscheidungen über die erstmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die Entscheidung über den Abschluss von Erschließungsverträgen und sonstigen öffentlich rechtlichen Verträgen betreffend Straßenausbaumaßnahmen und Entwässerungsmaßnahmen sowie die Entscheidung über den Bau von städtischen Grünanlagen sowie Freizeitbereichen und Kleingartenanlagen.
 
Außerdem sollen die bisher im Bauausschuss beratenen Vergaben in dem neuen Ausschuss für Stadtgestaltung, Umwelt und Verkehr beraten werden.
 
4. Bildung eines Ausschusses für Technik, Gebäude- und Flächenmanagement
 
In diesem Ausschuss sollen alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung, Instandhaltung und Erneuerung der im Eigentum der Stadt Würselen stehenden Immobilien beraten werden. Diese Bereiche sollen auch zukünftig in Gänze auf die KDW übertragen werden. Von daher sollen die Aufgaben des bisherigen Betriebsausschusses Bestandteil der Aufgaben des Ausschusses für Technik, Gebäude- und Flächenmanagement werden. Dieser ist nach unserer vorläufigen Prüfung nicht pflichtig, da es sich bei der KDW nicht um einen Eigenbetrieb, sondern lediglich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Würselen handelt.
 
Mit übernommen in die Aufgaben des neuen Ausschusses sollen darüber hinaus Bestandteile des bisherigen Aufgabenbereiches des Bauausschusses, nämlich
 
  1. die Bewirtschaftung der Gebäude, insbesondere Gebäudereinigung etc.
  2. die Entscheidung über Unterhaltungsprogramme an Straßen, Wegen und Plätzen sowie
  3. Grundsatzentscheidungen zur Stadtentwässerung etc.. Insoweit wird auf die bisheringen Aufgaben des Bauausschusses verwiesen.
 
Durch die Zusammenfassung von Teilen des Bauausschusses und des Betriebsausschusses in den neu zu gründenen Ausschuss für Technik, Gebäude- und Flächenmanagement wird ein weiterer Ausschuss komplett eingespart.
 
Im Übrigen soll es bei den bisherigen Ausschüssen verbleiben, zumal diese ja weitestgehend auch pflichtig sind und die Aufgaben dieser Ausschüsse gesetzlich definiert sind.
 
Ergänzungen sollen im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Dieser soll seiner Stellung als „Hauptausschuss“ zukünftig auch gerecht werden. Deshalb fordern wir für den Haupt- und Finanzausschuss die Einführung und Beratung nachfolgender Punkte:
 
  1. Einführung eines wirksamen Kontrollingsystems
  2. Eine laufende unterjährige Berichterstattung im Haupt- und Finanzausschuss über die Haushaltsentwicklung (Bugett)
  3. Eine laufende unterjährige Berichterstattung über die Steuereinnahmen jeweils zum Stichtag der Realsteuertermine
  4. Laufende unterjährige Berichterstattung über abrechenbare Maßnahmen (z.B. Maßnahmen nach KRG)
  5. Laufende unterjährige Berichterstattung über die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen
  6. Laufende unterjährige Berichterstattung über die Entwicklung im Personalbereich (Versetzungen, Eingruppierungen, Personalpläne etc. und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt).
 
Darüber hinaus sollen im Hauptausschuss folgende Aufgaben des bisheringen Bauausschusses zugewiesen werden
 
Entscheidung über die Übernahme oder Abgabe der Baulastträgerschaft von / an andere Baulastträger von Straßen, Wegen und Plätzen (hierbei handelt es sich um Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, insoweit Haupt- und Finanzausschuss)
 
          
 
 
Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen.
 
Darüber hinaus sollen im Haupt- und Finanzausschuss zukünftig die Grundsatzangelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Entscheidungen über Jagd- und Fischereirechte beraten werden.
 
Ziel der von der Kooperation beantragten Neuordnung der Ausschüsse des Rates ist es, durch die Zusammenlegung von Ausschüssen ein effizienteres Arbeiten der Ausschüsse zu ermöglichen und hierbei gleichzeitig Kosten durch die Verringerung der Anzahl der Ausschüsse einzusparen.
 
Darüber hinaus dient die Neuordnung dazu, Aufgabenbereiche des Rates, die thematisch zu einander gehören, in sinnvoller Weise in den jeweiligen Ausschüssen zusammenzuführen.
 
Weiteres Ziel ist es, aus dem Haupt- und Finanzausschuss ein wirksames Kontroll- und Entscheidungsorgan zu machen, damit der Haupt- und Finanzausschuss zukünftig in der Lage ist, rechtzeitig und wirksam auf Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haushaltes reagieren und gleichzeitig im Ausschuss Maßnahmen zur Sanierung des Haushaltes erarbeiten zu können.
 
Über die Zusammensetzung und die Größe der neu zu bildenden Ausschüsse soll ggf. in einem interfraktionellem Gespräch vorbereitend beraten werden.
 
 
 
 
Renate Knauf                                      Karl-Jürgen Schmitz                         Hans Carduck
Fraktionsvorsitzende                          Fraktionsvorsitzender                 Fraktionsvorsitzender

 

 

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen

 
1.      Die Einschränkung „..., soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.“ in §10 Abs. 2 (Teilnahme an Sitzungen) wird ersatzlos gestrichen.
2.      Der zweite Satz des §4 (Öffentliche Bekanntmachung ) wird wie folgt geändert:
„Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt und/oder im öffentlich zugängigen Teil des Ratsinformationssystemes ( ALLRIS ).“
3.      Der Abs. 2 des §25 ( Unterrichtung der Öffentlichkeit ) wird wie folgt erweitert:
„Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse im Amtsblatt und/oder im öffentlich zugängigen Teil des Ratsinformationssystemes.“
Begründung:
Zu 1. : Stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse sind in der Regel neben den Stadtverordneten alle, die entsprechend verpflichtet sind und die den Geheimhaltungs-vorschriften unterliegen. Da sie als Fraktionsmitglieder an den Vorberatungen beteiligt sind, gibt es keinen Grund, sie von den Beratungen im Rat auszuschließen. Auch die Gemeindeordnung NRW sieht in §48 Abs. 4 keine solche Einschränkung vor.
Zu 2. und 3. :   Wesentliche Punkte der Gemeindeordnung sind Unterrichtung der Einwohner und Öffentlichkeit. In § 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung heißt es:
„Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde.“
            § 48 Abs. 1 regelt, dass die Tagesordnung ( auch der nichtöffentliche Teil ) veröffentlicht werden muss. §52 Abs. 2 regelt entsprechendes für die gefassten Beschlüsse.
            Als Beispiel einer solchen Veröffentlichung liegt diesem Antrag ein entsprechendes Amtsblatt der Stadt Steinfurt bei.
            Unterrichtung über Tagesordnung und Beschlüsse sind in der Ratsgeschäftsordnung grundsätzlich geregelt ( $4 und §25 ). Sie sollen allerdings durch die oben beantragten Änderungen weiter konkretisiert werden.

An den Bürgermeister der Stadt Würselen
Herrn Nelles
Rathaus Morlaixplatz

52146 Würselen

                                                                                                  Würselen, den 23.04.2010

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie bereits im Rat am 25.3.2010 angekündigt, erfolgt durch die Kooperation CDU, FDP und Grüne der schriftliche Antrag auf die Erhebung eines Verwarngeldes in Höhe von 35 Euro für die Hundebesitzer, die den Kot ihres Hundes auf Gehwegen, Plätzen, Anlagen, Fahrradwegen etc. nicht entfernen.

Zudem soll der § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen um einen weiteren Satz ergänzt werden:

„Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“

Ergänzung:

„Hierzu ist ein geeignetes Behältnis mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugskräften vorzuweisen.“

Wird kein geeignetes Behältnis mitgeführt, soll ein Verwarngeld von 10 Euro erhoben werden.

Begründung:

Nicht entfernter Hundekot auf Gehwegen und in Grünanlagen ist vielen Bürgern ein „Dorn im Auge“. Über kaum eine Angelegenheit beschweren sich die Mitbürgerinnen und Mitbürger häufiger und eindringlicher als über diese unangenehmen Hinterlassenschaften. Auch die KDW beklagt eine Zunahme der Verschmutzungen durch Hundekot. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet die Hinterlassenschaft seines Tieres zu entfernen. Ein hinterlassener Hundehaufen ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld

und im Wiederholungsfall mit einem Bussgeld geahndet werden kann. Leider sind nicht alle Tierhalter verantwortungsbewusst und lassen ihre Tiere selbst auf dem Gehweg der Kaiserstrasse ihr „Geschäft“ verrichten und sorgen damit für großen Unmut der übrigen Passanten.

Die Stadt Würselen sollte daher ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro anordnen, wenn verantwortungslose Hundebesitzer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht entfernen.

Leider gelingt es den Mitarbeitern des Ordnungsamtes nur in den seltensten Fällen einen Hundebesitzer direkt bei diesem Vergehen zu beobachten. Daher sollte, so wie bereits in der Stadt Herzogenrath erfolgreich durchgeführt, jeder Tierbesitzer, der Tiere auf öffentlichen Verkehrsflächen mitführt, grundsätzlich dazu verpflichtet sein, ein geeignetes Behältnis zum entfernen der Hinterlassenschaften mitzuführen und dies auch auf Anfrage der Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorzuzeigen. Wird kein geeignetes Behältnis mitgeführt sollte auch in Würselen ein Verwarngeld von 10 Euro erhoben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Für die CDU                           Für die FDP                                  Für B 90 / Die Grünen

Karl-Jürgen Schmitz              Hans Carduck                              Renate Knauf

Fraktionsvorsitzender          Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzende

 

 

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Überprüfung der städtischen Versicherungen

                                                                                                 10.10.2011                           
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
derzeit befindet sich die Stadt Würselen, wie viele anderen Kommunen , in einer schwierigen Haushaltslage.
Wir ,als die Vertreter der Bürger, sind dazu aufgerufen, Lösungen und Wege zu suchen und zu finden, diese Situation zu verbessern , um unsere Stadt handlungsfähig zu halten.
 
Grundlage einer jeden Lösung ist immer zuerst die städtischen Leistungen und Verpflichtungen möglichst wirtschaftlich zu erfüllen. So sollten u.a. Verträge , die die Stadt mit Dritten geschlossen hat, regelmäßig auf ihre  Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
 
Unser Stadt  hat vielfältige Einrichtungen und Aufgaben. Diese sind für den Fall erlittener oder verursachter Schäden abzusichern.
Aus diesem Grund hat die Stadt eine Reihe von unterschiedlichen Versicherungen.
Die Kommune sollte ihre Ausgaben für Versicherungen regelmäßig prüfen.
 
Wir bitten deshalb darum , dass alle Versicherungen und die dazugehörigen Prämien aufgelistet werden.
Ferner sollte – evt. unter Berücksichtigung des Modells der Firma 'Prämien-Wächter' - dargestellt werden, ob und wie eine Reduzierung von Versicherungs-Prämien möglich ist.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Für die CDU                  Für die FDP                    Für B90/Die Grünen
Karl-Jürgen Schmitz      Hans Carduck                Renate Knauf
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzende

 

 


 

Würselen, den 26.05.2011

 

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kooperation aus CDU/ FDP und Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen“ folgendermaßen zu ergänzen:

-         Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

-         Für die Zucht von Rassekatzen oder in speziellen medizinisch nicht verantwortbaren Fällen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Eine Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Betriebe gibt es nicht.

 

Begründung:

Bereits am 15.02.2011 erhielten wir ein Schreiben des Tierschutzvereins für Aachen und Umgebung e.V.. Hierbei wurde uns mitgeteilt, dass „trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine (…) die Zahl der im Stadtgebiet ausgesetzten, herrenlosen und verwilderten Katzen und die damit einhergehenden Probleme nicht reduziert werden konnten.“ Der Anteil der Fundkatzen habe sich sogar in den letzten Jahren verdoppelt. „Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Immer mehr herrenlose, halbverwilderte Jungkatzen, oft ganze Würfe sowie von zu Hause weggelaufene Katzen ohne Kennzeichnung werden als Fundtiere ins Tierheim gebracht. Die Tiere können ihren Besitzern nicht zurückgeführt werden. In Folge der hohen Katzenpopulation müssen oftmals Aufnahmestopps verhängt werden. Auch die ehrenamtlichen Tierschützer und ihre Mitarbeiten stoßen bei ihren Bemühungen immer häufiger an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren ist kommunale Pflichtaufgabe (GG Art. 20a). Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationsaktionen nicht ausreichen, um wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten.“

Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Aus einer hohen Populationsdichte resultiert insbesondere[1]

  1. gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere;
  2. Gefährdung des Straßenverkehrs;
  3. moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung;
  4. Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere (u.a. Singvögel);
  5. Hohe Infektions- und Durchseuchungsrate sowie Qualen verletzter und/oder kranker Katzen;

Da sich zeigte, dass die bisherigen Maßnahmen zu zur Stabilisierung der Katzenpopulation in Würselen nicht ausreichend waren, müssen zum Zwecke der Gefahrenabwehr weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Durch eine Kastrations- und Kennzeichnungsverpflichtung für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die beschriebenen Probleme deutlich reduziert werden.

Zudem führt neben den genannten Problemen ein Anstieg der Katzenpopulation auch zu steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand (Tierheim Aachen) für Fundtiere und die Versorgung erkrankter Tiere.

 http://www.gruene-region-aachen.de/wb_wuerselen/admin/pages/modify.php?page_id=166

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die CDU                Für die FDP                  Für B90/Die Grünen

Karl-Jürgen Schmitz     Hans Carduck               Renate Knauf

Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzende

 

 

 



[1] Siehe hierzu ausführlich Sitzungsvorlage-Nr. 0250/08 Stadt Paderborn 22.09.2008.

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