Anfrage: Verwendung Sondervermögen im Bereich Bevölkerungs- & Zivilschutz

Mit Verabschiedung der aktuellen Grundgesetzänderung ist die Bereitstellung von Sondervermögen für verschiedene Bereiche erwartbar.

Aus dem gemeinsamen Papier von SPD und CDU/CSU geht hervor, dass ein Teil der Sondervermögen in die Stärkung des Bevölkerungs- und Zivilschutzes fließen soll.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Sind der Verwaltung bereits Pläne des Bundes zur Umsetzung des Sondervermögens für den Bevölkerungs- und Zivilschutz bekannt?

2.) Welche Investitionen sind denkbar und wo sieht die Verwaltung Priorität?

3.) Übernimmt die Städteregion Aachen heute schon Aufgaben und Finanzierungen, die eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes fallen und wie werden diese finanziert, gefördert oder anderweitig finanziell gedeckt?

4.) Ist der Zivilschutz Bestandteil der Ausbildung bei Feuerwehr, Rettungsdienst und den Katastrophenschutzeinheiten?

5.) Gibt es in der Städteregion ein Helferregister auf das man zurückgreifen kann?

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