Aus-, Fort- u. Weiterbildung im Amt für Altenarbeit am Standort Würselen - Ausbau der Kapazitäten (05.08.2010)

Hiermit beantragen wir den Punkt: "Aus-, Fort- u. Weiterbildung im Amt für Altenarbeit am Standort Würselen Ausbau der Kapazitäten" auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung am 22.09.2010 zu setzen. Ferner bitten wir Sie, unseren nachstehenden Antrag zur Diskussion und Beschlussfassung zu stellen.

Der Fachausschuss möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Städteregionstag eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, mit der die Städteregionsvertretung beschließen kann, unter welchen konkreten räumlichen, personellen u. finanziellen Voraussetzungen die Angebote der Aus-, Fort- u. Weiterbildung beim Amt für Altenarbeit in Würselen so erweitert werden können, dass dem rapide ansteigendem Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften Rechnung getragen werden kann. In diesem Rahmen wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmungsgesprächen mit dem zuständigen Landesministerium (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) über eine Aufstockung der durch das Land festgelegten förderfähigen Kontingente zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für die StädteRegion Aachen zu verhandeln. Hierbei soll argumentativ auf den vorliegenden Bericht zur kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion 2009 (Vorlage: 2010/0017) zurückgegriffen werden.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die komplette Förderung der dreijährigen Umschulung zum/zur Altenpfleger/in aus Mitteln des Konjunkturpaketes II über die Befristung bis Ende 2010 hinaus weiter zu verlängern.

3. Die über 130 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der StädteRegion werden dringend gebeten, ab dem 2. Halbjahr 2010 verstärkt Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies sollte daher auch in der Pflegekonferenz thematisiert werden.

4. Die Vertragspartner (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) werden gebeten, in den Pflegesatzverhandlungen/Vergütungsverhandlungen die Möglichkeiten zur zusätzlichen Schaffung von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen.

Begründung:

Zu 1: In NRW werden jährlich 1200 Pflegekräfte mehr gebraucht, als es Berufsabschlüsse gibt. Auch im Gebiet der Städteregion wird von vielen Einrichtungsleitern beklagt, dass es kaum noch Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt. Dies ist besonders angesichts des demographischen Wandels eine sehr ungünstige Entwicklung, der wir umgehend entgegenwirken müssen.

Unser Ziel ist es, dafür Sorge zu tragen, dass

1. im Bereich der Altenpflegeausbildung mehr als bisher ausgebildet wird

2. im Bereich der Fort- und Weiterbildung die Angebote an den Bedarf angepasst werden.

Nach unseren Vorstellungen sollte möglichst schnell ein dritter Ausbildungskurs dauerhaft am Fachseminar für Altenpflege etabliert werden, denn nur über verstärkte Ausbildungsbemühungen können wir dem steigenden Bedarf an ausgebildeten Fachkräften gerecht werden.

Auch der Bereich der Fort- und Weiterbildung muss ausgebaut werden, da andernfalls zu befürchten ist, dass gerade die kompetenten Fachkräfte wegen fehlender Aufstiegsmöglichkeiten das Berufsfeld wechseln.

Es ist uns wichtig, eine zukunftsweisende Entscheidung treffen zu können, da mit der Einrichtung eines dritten Ausbildungskurses jährlich 25 Menschen in der Städteregion eine krisensichere berufliche Zukunft geboten werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann. Außerdem wird langfristig die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessert Deshalb ist es wichtig, die in Würselen konkret bestehenden Möglichkeiten zu kennen.

Zu 1 und 3: Die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für junge Menschen mit entsprechendem Schulabschluss (die noch ohne abgeschlossene Ausbildung sind) ist abhängig von den durch das Land NRW festgelegten Kontingenten. Sie ist weiterhin abhängig von der durch die Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätzen. Derzeit bilden lediglich ca. 35 Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen und lediglich ca. 5 Prozent aller ambulanten Pflegedienste im Land aus.

Zu 2: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit, die zum Jahresende 2010 aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanzierte Förderung des dritten Ausbildungsjahres für Umschüler/innen in der Altenpflegeausbildung einzustellen. Dies würde bedeuten, dass für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2011 die Vertragseinrichtungen die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres wieder mit übernehmen würden. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass dies zu einem Einbruch in der Bereitstellung entsprechender Ausbildungsplätze für Umschüler/innen führt.

Zu 4: Ohne Zustimmung der benannten Vertragspartner ist eine Aufstockung von Ausbildungsplätzen in den Pflegeeinrichtungen nicht realisierbar.

Derzeit werden bundesweit jährlich ca. 44.000 Menschen zu Altenpfleger/innen ausgebildet. Diese Kapazität liegt deutlich unter dem vorhandenen aktuellen und zukünftigen Bedarf. Laut Berechnungen des bpa (Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienste e.V.) werden in den kommenden zehn Jahren 300.000 weitere Mitarbeiter/innen in der Pflege benötigt.

Durch die Übertragung der Vertragszuständigkeit auf die Pflegeeinrichtungen und – dienste im Rahmen der Einführung des bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes im Jahre 2003 ging die Verantwortung für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen von den Altenpflegeschulen auf die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen über. Die vormals gesellschaftspolitische Verantwortung ist damit auf die Organisationsebene der einzelnen Pflegeeinrichtungen übergegangen. Die Pflegeeinrichtungen reflektieren aber jeweils nur ihren eigenen Bedarf bzw. setzen häufig auch darauf, dass die kostenrelevante Ausbildung von jeweils anderen Pflegeeinrichtungen übernommen wird. Somit ist eine landesweite Steuerung und Bedarfsdeckung – wie dies bis Ende 2002 gegeben war – kaum mehr möglich.

Antrag als PDF

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