Heute (27.02.2018) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können. Damit geben die Leipziger Richter der Deutschen Umwelthilfe Recht, die u.a. die Stadt Aachen darauf verklagt, ihren Luftreinhalteplan nachzubessern.
Dazu erklären Gisela Nacken und Alexander Tietz-Latza, Vorsitzende des Kreisverbandes der GRÜNEN:
"Das Urteil hat ein klares Signal für bessere Luft in unseren Städten gesetzt. Das begrüßen wir. Es ist aber eine Schande für die geschäftsführende Bundesregierung, dass die Bürger*innen die Kosten für Nachrüstungen tragen sollen! Die Hersteller müssen endlich in die Pflicht genommen werden, mit effektiven Nachrüstungen die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Um die Luft in den Städten zu verbessern und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, brauchen wir effektive und kurzfristig wirksame Maßnahmen. Eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit der „Blauen Plakette“ könnte den Kommunen helfen. Darüber hinaus müssen wir Alternativen zum Autoverkehr stärker fördern, das heißt den Öffentlichen Nahverkehr und Radverkehr verstärkt ausbauen."