Aber, wie heißt es so schön, nach der Wahl ist vor der Wahl. In dieser Mitgliederversammlung am 7.11. werden wir natürlich über das Wahlergebnis vom 4.11. reden. Unser Schwerpunkt liegt aber bei der Europawahl, die im Mai 2019 stattfindet. Vom 9.-11.11. findet in Leipzig die Bundesdelegiertenkonferenz statt, in der das Europa-Wahlprogramm verabschiedet und die Europaliste gewählt wird.
Daniel Freund aus dem OV Brüssel kandidiert in Leipzig für die Europaliste und möchte mit uns in der Region Wahlkampf machen. Auf dieser KMV wird er euch die Schwerpunkte des Europa-Wahlprogramms vorstellen.
Sowohl die Listenwahl auf der BDK in Leipzig als auch unsere Delegiertenwahlen für diese BDK unterliegen dem Europawahlrecht. Daher müssen wir unsere Delegierten neu wählen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalia
2. Über den Ausgang der Städteregionsratswahl am 4.11.
3. Wahl der BDK-Delegierten und Ersatzdelegierten (s.u.)
4. Vorstellung des Europa-Wahlprogramms (Daniel Freund)
5. Vorbereitung der BDK 9.-11.11. in Leipzig
6. Verschiedenes
Mit grünen Grüßen
Gisela Nacken und Alexander Tietz-Latza
Vorsitzende KV Aachen
Wahlberechtigt im Sinne des Europawahlgesetzes sind:
• alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten;
• alle Deutschen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten;
• diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
•„Unionsbürger“ ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Diese Personengruppe muss auch die übrigen Voraussetzungen der deutschen Wahlberechtigung erfüllen, d.h. mindestens 18 Jahre als sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Hierbei ist zu beachten, dass das Wahlrecht nur einmal in einem Land der Europäischen Union ausgeübt werden kann.
Wir bitten alle Mitglieder, die als BDK-Delegierte kandidieren möchten, sich bis zum 5.11. in der Geschäftsstelle zu melden, damit wir die Stimmzettel entsprechend vorbereiten können.
Und da die BDK ja unmittelbar nach der KMV stattfindet, müsstet ihr euch auch schon auf die Reise nach Leipzig einstellen….