Gentechnikfreie StädteRegion (09.02.2011)

Wir möchten Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt für die Sitzung des UWA zu berücksichtigen.

Wir möchten Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt für die Sitzung des UWA zu berücksichtigen.

Ferner bitten wir, folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:


„Die Verwaltung wird beauftragt,

1. ein Multiplikatorengespräch in der StädteRegion zur gentechnikfreien Landwirtschaft und Ernährung durchzuführen;

2. die von der StädteRegion geförderte Interessengemeinschaft „IG regionale Produkte“ bei der Entwicklung und Vermarktung des Kriteriums „gentechnikfrei“ zu unterstützen.“

Begründnung:

Alle Umfragen, wie auch das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher belegen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer großen Mehrheit gentechnikfreie Lebensmittel wünschen und eine gentechnische Manipulation an Lebensmitteln ablehnen. Zugleich häufen sich Meldungen über Gesundheitsgefahren aus der Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen. So hat der Bundesgerichtshof des brasilianischen Bundesstaates Paraná dem Unternehmen Bayer im Juli 2010 die Zulassung für so genannten „Liberty-Link-Mais“ entzogen, denn diese gentechnisch veränderte Sorte ist resistent gegen das von Bayer produzierte Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff ‚Glufosinat’. Der Anbau dieser gentechnisch veränderten Maissorte würde dazu führen, dass in erheblich höherem Umfang dieses Glufosinat-haltige Herbizid verwendet würde. Dieser Wirkstoff steht aber nach neueren Untersuchungen im Verdacht, die Embryonal-Entwicklung zu stören und zu Geburtsfehlern zu führen.


Ähnlich Besorgnis erregende Meldungen kommen aus Argentinien gegen das Breitbandherbizid Roundup, gegen welches die gentechnisch veränderte RoundupReady(RR)- Sojabohne resistent ist. Der in Roundup enthaltene Wirkstoff Glyphosat, steht im Verdacht, die Embryonal-Entwicklung zu stören und zu Geburtsfehlern zu führen.


Die weitere Aufrechterhaltung des Anbauverbotes für den Gentechnik-Mais MON810, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der ersten Jahreshälfte 2010 ausgesprochen hat, ist weiterer Beleg für die Risiken der gentechnischen Manipulation von Ernährungspflanzen..


Dem Willen der Bevölkerung trägt die Politik zunehmend Rechnung. Die Anbauzahlen von GVO-Pflanzen sind in Europa rückläufig. Verschiedene Regionen und Bundesländer haben sich für eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft ausgesprochen bzw. sind dem europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten, so das Bundesland Hamburg im Rahmen eines parteiübergreifenden Antrages für ein gentechnikfreies Hamburg sowie das Bundesland Thüringen durch den im November 2010 erfolgten Beitritt zum europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen.


Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 24.11.2010 (AZ: 1 BvF 2/05) die Rechtsposition der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft gestärkt und das „gentechnikrestriktive Gentechnikgesetz“ für verfassungsmäßig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht wegen der noch ungeklärten Risiken durch die Agro-Gentechnik habe. Mit dem durch das Gentechnikgesetz bezweckten Schutz seien insbesondere die Menschen, die Umwelt und fremdes Eigentum vor schädlichen Auswirkungen des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen geschützt und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu gewährleisten.


In der StädteRegion Aachen und in ganz NRW werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Dies gilt es als Argument für eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirschaft und als Qualitätskriterium für eine regionale unbelastete Lebensmittelversorgung sowie für eine Stärkung der regionalen Land- und Lebensmittelwirtschaft zu nutzen.


Haushaltsmittel stehen durch den im Städteregionstag am 16.12.2010 beschlossenen Hauhalt (Sachkonto: A/543995) zur Verfügung.

Antrag als PDF

 

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