Gerechte Bezahlung für Inklusion in der Kindertagespflege

Für Kindertagespflegepersonen bedeutet Inklusion einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dadurch sollen aber keine Nachteile entstehen. Ein entsprechender Antrag von CDU und GRÜNE wurde im gestrigen Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) der StädteRegion (28.10.2016) positiv verabschiedet.

Im KJHA stand die Erhöhung der Fördersätze für die Kindertagespflege auf zwischen 4 und 6 Euro pro Stunde und Kind auf der Tagesordnung. Im Zuge dessen gab es Anregungen des Vereins "Herz und Verstand" der auf Einkommensverluste durch die Inklusion hinwies. Wird von einer Tagesperson auch ein behindertes Kind betreut, sinkt die Zahl der maximal zu betreuenden Kinder von 5 auf 4.

"Die reduzierte Kinderanzahl ist vor dem Hintergrund der besonderen Bereuungsnotwendigkeiten für Kinder mit nachgewiesenem Förderbedarf auch berechtigt", sagt Peter Timmermanns (CDU) Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfeausschusses. "Grundsätzlich begrüßen wir die Ausführungen und Klarstellungen der Vorlage und die Anpassung der Stundensätze. Wird die Anzahl der Kinder reduziert, so sinkt nach derzeitiger Rechtslage jedoch auch das Einkommen der Tagesperson. Es muss aus unserer Sicht vermieden werden, dass allein aus Sorge vor Einkommensverlusten, eine gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Tagespflege unterbleibt."

Eva Malecha, Sprecherin der GRÜNEN im KJHA und Vorsitzende des Inklusionsbeirates ergänzt: "Wir wollen Tagespflegepersonen unterstützen, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Voraussetzung für die Betreuung ist aus unserer Sicht neben einer räumlich und sächlichen notwendigen Ausstattung auch, dass die Tagesperson für den Fall der gemeinsamen Betreuung über die notwendige Qualifikation im Umgang mit Kindern mit Behinderungen verfügt. Hier müssen wir gegebenenfalls nachbessern."

 

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