Grüne siegen vor Verfassungsgerichtshof: Keine Abschaffung der Stichwahlen bei Wahlen zur Bürgermeister*in

Ein Sieg für die Demokratie und für Bündnis90/Die Grünen: Gestern (20.12.2019) hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster die von der schwarz-gelben Landesregierung in Düsseldorf eingeführte Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister*innenwahlen einkassiert.

Die Grünen und die SPD hatten hiergegen geklagt. Der Verfassungsgerichtshof folgte voll den Grünen und sieht in der von CDU und FDP beschlossenen Abschaffung der Stichwahlen „die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt“ – eine harsche Kritik an der NRW Landesregierung.

Wäre es bei der gesetzlichen Regelung der Landesregierung geblieben, hätte bei den Bürgermeister*innenwahlen im nächsten Jahr in NRW gleich im ersten Wahlgang der/die Kandidat*in gewonnen, der/die die einfache Mehrheit erhält. Mitunter hätten dann 25% bis 35% der Stimmen gereicht – eine Regelung, die in wahrscheinlich in vielen Kommunen CDU Kandidaten/innen auf den Bürgermeister*innen Posten gehoben hätte. Im Umkehrschluss hätte dies allerdings bedeutet, dass Menschen zu Bürgermeister*innen geworden wären, die 65% bis 75% der Wähler*innen nicht gewählt hätten.

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