Dazu stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
1. Der Bedarf an Lademöglichkeiten für Kommunalfahrzeuge, insbesondere kommunale Müll-
fahrzeuge wird in den nächsten Jahren stetig steigen, denn die Kommunen sind aufgrund gesetz-
licher Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/1161 und dem darauf beruhenden Saubere-Fahr-
zeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet, die Lkw-Flotte nach und nach auf CO-2 neutrale An-
triebe umzustellen.
2. Bei der Umstellung auf klimaneutrale Antriebe ist die Anschaffung von Elektro-Lkw eine
wichtige Option, weil diese Fahrzeuge dank erheblicher technischer Fortschritte inzwischen se-
rienmäßig hergestellt werden und allen Anforderungen der Entsorgungswirtschaft Rechnung tra-
gen.
3. Es bietet sich an, den Bedarf an Lademöglichkeiten durch die Errichtung von Ladesäulen mit
entsprechenden Stromspeichern an der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler zu decken, weil
die Müllverbrennungsanlage in großen Mengen Strom produziert, diesen Strom - günstiger als
durch Vermarktung über die Strombörse - direkt abgeben kann, zugleich für alle Seiten der Ent-
fall von Netzentgelten ein erheblicher Vorteil ist und die Lkw arbeitstäglich an der Müllverbren-
nungsanlage sind und dort unter Ausnutzung der Wartezeiten integriert in den Betriebsablauf
geladen werden können.
4. Der Städteregionstag bittet den Städteregionsrat, möglichst gemeinsam mit den drei anderen
am ZEW beteiligten Kommunen, den Beschluss „Ladesäulen für Entsorgungs-Lkw an der
Müllverbrennungsanlage Weisweiler (MVA) zu errichten“ der Geschäftsleitung der MVA zu
übermitteln, den Bedarf anzumelden und die Errichtung von Lkw-Schnellladesäulen dort zu ini-
tiieren.
Für den kommunalen Fahrzeugpark gibt es zukünftig einen wachsenden Bedarf an Schnellladesäulen. Insbesondere für Müllentsorgungsfahrzeuge bieten sich Müllverbrennungsanlagen als Standorte an. Denn dort wird in großen Mengen Strom produziert. Wird dieser ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Stromnetzes direkt zur Lkw-Aufladung genutzt, entfallen die perspektivisch noch steigenden Netzentgelte und es bedarf keines weiteren Netzausbaus. Davon profitieren sowohl die Müllverbrennungsanlage wie auch die Betreiber der kommunalen Lkw-Flotten.
Den ganzen Antrag findet ihr hier: