Landesabfall- wirtschaftplan führt zu Mülltourismus und höheren Müllgebühren

Mit dem Anfang Mai 2009 vorgelegten Landesabfallwirtschaftsplan beabsichtigt die schwarz-gelbe Landesregierung, die „Marktmechanismen“ in der Abfallbeseitigung stärken.

Mit dem Anfang Mai 2009 vorgelegten Landesabfallwirtschaftsplan beabsichtigt die schwarz-gelbe Landesregierung, die „Marktmechanismen“ in der Abfallbeseitigung stärken. Anders als bisher u. a. im Regierungsbezirk Köln durch den Abfallwirtschaftsplan vorgeschrieben plant die Landesregierung den in den einzelnen Kreis und kreisfreien Städten anfallenden Hausmüll nicht mehr bestimmten Hausmüllverbrennungsanlagen (MVA) oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) zuzuweisen. Stattdessen – so die Vorstellung der Landesregierung – soll es um den Hausmüll einen Wettbewerb aller Entsorgungsanlagen geben.

Die Folge eines solchen „Wettbewerbs“ wären ein ruinöser Preiskampf um Müllmengen zwischen den MVA/MBA auf Kosten von Umweltstandards und ein neuer Mülltourismus quer durch das ganze Land, denn es wird dann nicht mehr in der räumlich nächsten sondern in der billigsten Anlage entsorgt. Im Ergebnis wird auch nicht mehr nachvollziehbar sein, welcher Hausmüll in welchen Anlagen entsorgt wird.

Die Landesregierung scheint es bewusst in Kauf zu nehmen oder sogar anzustreben, dass beim Hausmüll ähnliche Zustände eintreten wie sie heute schon beim Gewerbemüll herrschen: Durch dessen Deklaration als „Abfall zu Verwertung“ sind die Verursacher dem Anschluss- und Benutzungszwang enthoben und können sich den billigsten Entsorgungsweg für ihren Müll aussuchen. Die Folgen sind umweltfeindlicher und klimaschädigender Mülltourismus auf unseren Straßen und das Entstehen von obskuren Entsorgungskanälen außerhalb der öffentlichen Müllentsorgung, z. B. in Kraft- und Zementwerken, Deponien im Ausland u. a., mit mindestes fragwürdigen Umweltstandstandards.

Die von Landesregierung beabsichtigte Nicht-Zuweisung von Hausmüll zu einzelnen MVA bzw. MBA würde aber auch das Gebührenungleichgewicht zwischen den Kreisen und Städten in NRW weiter verstärken: In der Vergangenheit haben einige Kreise und Städte auf Druck der Landesregierung enorme Mittel in die umweltgerechte Abfallentsorgung und die Errichtung von MVA und MBA investiert.

Durch den jetzt vorgelegten Landesabfallplan würden diejenigen Kommunen belohnt, die in der Vergangenheit untätig geblieben sind. Hingegen werden die Kommunen, die Anfang der 90-ziger Jahre zum Bau von teuren Müllverbrennungsanlagen gezwungen wurden , jetzt belastet und zur drastischen Erhöhung der Müllgebühren gezwungen sein.

So betreibt die Städteregion Aachen gemeinsam mit dem Kreis Düren unter dem Dach des „Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW)“ die AWA und die MVA Weisweiler. Durch Abschreibung, Zinsen, Tilgung etc. verursacht die MVA Fixkosten, die GebührenzahlerInnen unabhängig von der dort verbrannten Müllmenge aufbringen müssen. Andere Kreise und Städte haben solche kostenträchtigen Investitionen nicht getätigt und zur Entsorgung ihrer Abfälle vorhandene Kapazitäten in den Anlagen anderer Gebietskörperschaften genutzt. Für den ZEW bzw. AWA bedeutet das: Derzeit liefern Stadt Aachen und Kreise Aachen, Düren und Heinsberg jeweils etwa 40.000 bis 50.000 Tonnen Hausmüll pro Jahr in der MVA Weisweiler an. Werden die Wettbewerbspläne der Landesregierung Realität, könnte der Kreis Heinsberg, anders als Aachen und Düren, die über ZEW/AWA die MVA betreiben, in eine andere zwar weitere entfernte aber vielleicht billigere MVA liefern. Dem ZEW/AWA fehlten dann die Einnahmen aus dem Hausmüll des Kreises Heinberg, die durch entsprechende Gebührenerhöhungen in der Städteregion Aachen und im Kreis Düren aufgefangen werden müssten.

Dieses Problem ist der Landesregierung sehr wohl bewusst, allein es interessiert sie nicht. Anders sind jedenfalls die folgenden Sätze auf Seite 23 des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans NRW nicht zu interpretieren:

„Die Preise für die thermische Behandlung von Abfällen sind in Bewegung geraten. Zwischen den Anlagen findet Wettbewerb statt. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Kreise und kreisfreie Städte, deren Entsorgungsverträge demnächst auslaufen, bei Ausschreibungen mit für sie günstigen Konditionen rechnen können. Soweit diese Entwicklung zu Lasten jener Anlagenbetreiber geht, die über überdimensionierte Anlagenkapazitäten verfügen, ist zu berücksichtigen, dass dies auf Grundlage der Abfallwirtschaftskonzepte in eigener Verantwortung geschehen ist. Ein Ausgleich zu Lasten von Gebührenzahlern anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger etwa durch verbindliche Zuweisungen begegnet daher deutlichen Bedenken.“

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW gehorcht der Ideologie „Privat vor Staat“ der Landesregierung. Wenn es nicht gelingt, die Landesregierung zum Umdenklen zu bewegen, werden ausgerechnet die Kreise und Städte, die frühzeitig in eine umweltgerechte Abfallentsorgung investiert haben, im Stich gelassen, auf Kosten von Umwelt und Klima und zu Gunsten privaten Müllkonzernen.

Die Grünen werden deshalb in alle Stadt- und Gemeinderäte in der StädteRegion eine Resolution einbringen mit dem Ziel, diesen Plan der Landesregierung zu verhindern.

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