Mobilität für Menschen mit Behinderung

Damit finanzschwache Menschen den ÖPNV nutzen können gibt es das preislich vergünstigte Sozialticket. Dieses Ticket steht Menschen, die Sozialhilfe beziehen, Wohngeld erhalten etc. zur Verfügung. Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung leben, sind momentan jedoch explizit ausgeschlossen. Das soll sich nach Ansicht von GRÜNE und CDU bald ändern. Sie fordern die Einführung eines Sozialtickets auch für diese Gruppe bereit zu stellen.

Dazu Eva Malecha, Vorsitzende des Inklusionsbeirates:

"Im Inklusionsplan der StädteRegion wird gefordert, dass das Sozialticket auch den Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe Bild_5leben, zugänglich gemacht wird. Momentan sind diese, obwohl sie meist finanzschwach sind, per Gesetz als Leistungsempfänger*innen ausgeschlossen. Die Begründung, dass dies wegen der vorhandenen Fahrdienste nicht benötigt würde, entspricht leider nicht der Realität. Die genannten Fahrdienste stehen in der Regel nicht für individuelle Freizeitgestaltung der Bewohner*innen zur Verfügung. Da dies eine starke Einschränkung der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe bedeutet, muss nach Möglichkeiten gesucht werden, diesen Menschen zu einer individuellen Mobilität zu verhelfen. Daher muss die Fehleinschätzung aufgehoben werden! Auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben, sind in der Regel finanzschwach - alleine auf Grund des extrem geringen Lohns in Werkstätten für Menschen mit Behinderung von ca. 100€ pro Monat - und können sich kein Monatsticket o.ä. für Bus und Bahn leisten."

Vorlage der Verwaltung

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