NRW: Schlappe für schwarz-gelbe Kommunalfinanzpolitik

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstagmorgen das Einheitslastengesetz gekippt. Das Landesverfassungsgericht in Münster hat mit seinem Urteil der Klage von 91 Kommunen stattgegeben, die sich gegen ihre Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit gewandt haben.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstagmorgen das Einheitslastengesetz gekippt. Gemäß des von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung in 2010 verabschiedetem Gesetzes, sollten die Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 40 Prozent der Kosten des Landes tragen.


Das Landesverfassungsgericht in Münster hat mit seinem Urteil der Klage von 91 Kommunen stattgegeben, die sich gegen ihre Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit gewandt haben. Das Einheitslastenabrechnungsgesetz "ist unvereinbar und nichtig", hieß es in dem Urteil.


Dazu erklärt Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender:


„Dies ist ein guter Tag für die Städte und Gemeinden, die mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg hatten. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte die Kommunen gegen rot-grünen Widerstand über Jahre unnötig schwer belastet. Das Urteil offenbart, wie kommunalfeindlich diese Politik war. Vor allem für die CDU ist das eine Ohrfeige und zeigt, dass sie es nicht geschafft hat, einen verantwortungsvollen Interessensausgleich zwischen Land und Kommunen herzustellen.


Nun ist auch rechtlich belegt, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung den Landeshaushalt zu Lasten der Kommunen schöngerechnet hat. Erneut brechen damit die Konsolidierungsversprechen von Herrn Röttgen und Herrn Lindner in sich zusammen. Obendrein setzen sich CDU und FDP nicht dafür ein, dass sich der Bund stärker an den Kosten der Kommunen beteiligt.


Die rot-grüne Regierung hat die entsprechenden Forderungen gegen die Kommunen bereits ausgesetzt. 2010 hat Rot-Grün eine verfassungskonforme Neugestaltung vereinbart. Nach der Landtagswahl wird die Lastenverteilung mit Berücksichtigung des Urteils neu geregelt.“

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