Oliver Krischer, MdB zu Diesel-Fahrverboten für Aachen

"Saubere Luft" durch Diesel-Fahrverbote für Aachen: Verhandlung in der Klage der Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht

Viele Aachener Bürgerinnen und Bürger sind einer rechtswidrig hohen und die Gesundheit gefährdenden Belastung mit dem Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid (NO2) ausgesetzt. Daher hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, um die Einhaltung der geltenden Luftqualitätsgrenzwerte in der Stadt Aachen zu bewirken. Am Freitag, 08.06.2018, verhandelt das Verwaltungsgericht nun über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen und über den Antrag der DUH auf Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge. Im Vorfeld der Verhandlung wird die DUH ab 8.00 Uhr auf dem Aachener Marktplatz für "Saubere Luft" demonstrieren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht für Interviews zur Verfügung.

Die Verhandlung des Verwaltungsgerichts Aachen ist die erste nach der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die für den Luftreinhalteplan Aachen zuständige Bezirksregierung Köln Diesel-Fahrverbote als wirksame Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2 prüfen muss. Im Jahr 2017 wiesen unterschiedliche amtliche Messungen auf eine Überschreitung des geltenden Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ hin: 46µg NO2/m³ an der Wilhelmstraße (Messstelle LANUV) sowie 57 µg/m³ am Adalbertsteinweg (Messung der Stadt Aachen). Diese Werte unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf.

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