Qualitäts- und Pünktlichkeitsbericht des AVV (19.01.2011)

Hiermit beantragen wir den Punkt „Qualitäts- und Pünktlichkeitsbericht des AVV“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung und Verkehr am 17.02.2011 zu setzen.

Hiermit beantragen wir den Punkt „Qualitäts- und Pünktlichkeitsbericht des AVV“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung und Verkehr am 17.02.2011 zu setzen und über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

1. Der AVV wird beauftragt, ab 2011 jeweils und spätestens bis zur Jahresmitte einen Qualitäts- und Pünktlichkeitsbericht über die im AVV-Gebiet erbrachte Linien- und Gesamtpünktlichkeit der Nahverkehrsleistung sowie die Ergebnisse der AVV-Pünktlichkeitsgarantie zu veröffentlichen. Die Darstellung der Pünktlichkeit aller im Gebiet der StädteRegion Aachen verkehrenden Linien (Bahn und Bus) ist anzustreben.

2. Als ein wesentlicher Bestandteil soll der Bericht durch die im Rahmen des Qualitätsmanagements erhobenen Ergebnisse aus Fahrgastbefragungen und sonstigen Erhebungen sowie die Inhalte des Kundenrückmeldungen (Anregungen und Beschwerden) ergänzt werden.

Begründung:

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ÖPNVG NRW) legt im § 2 Abs. 3 fest, dass in allen Teilen des Landes, also auch in den Kommunen, eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten ist. Deshalb bestimmt der § 3 Abs. 1 (ÖPNVG-NRW), dass die Planung, Organisation und Ausgestaltung (Aufgabenträgerschaft) des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist.

Als angemessen ist dann eine Verkehrsbedienung zu bezeichnen, wenn sie den Bedürfnissen der Fahrgäste nach

- hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit,

- fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen sowie Stationen und Haltestellen,

- bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen,

- fahrgastfreundlichem Service und

- einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt.

Ein umfassendes und kontinuierliches Berichtswesen über die Qualität und Pünktlichkeit des ÖPNV im AVV-Gebiet soll Verbesserungspotentiale aufzeigen, umgezielte Maßnahmen zur Stärkung der ÖPNV-Qualität durchführen zu können und dient somit den Anforderungen und der Umsetzung der § 2 und § 3 des ÖPNVG.

Von besonderem Interesse ist dabei die Pünktlichkeit des Leistungsangebots, da sie von den Fahrgästen im täglichen Betrieb als „harter Faktor“ besonders elementar wahrgenommen wird und für alle Beteiligten ein einfach zu messendes und objektives Qualitätsmerkmal darstellt.

Für den Fahrgast ist entscheidend, wie pünktlich der ÖPNV ist und nicht, aus welchen Gründen die Unpünktlichkeit entstanden ist. Von den Verkehrsunternehmen (Auftragnehmer des AVV) sind Statistiken zur Pünktlichkeit, zu Beschwerden und zu Betriebsstörungen zu führen.

Einflüsse von Dritten auf den ÖPNV-Betrieb sind deshalb aus Sicht des Aufgabenträgers bei dem Ergebnis der Pünktlichkeitsbetrachtung nicht relevant, d.h. die entsprechenden unpünktlichen Fahrten gehen in eine (monatliche) Pünktlichkeitsstatistik ein.

Als Grundsätze für einen pünktlichen und zuverlässigen Betrieb werden folgende Kriterien definiert:

- als verbindliche Abfahrtszeit gilt die 1. Sekunde der jeweiligen Taktminute,

- Verfrühungen sind nicht zulässig,

- Karenzzeit von drei Minuten,

- im SPNV Karenzzeit von fünf Minuten

Zeitverluste und Unpünktlichkeiten im ÖPNV-System verschlechtern nicht nur die Qualität aus Sicht des Fahrgastes, sondern führen auch zu betrieblichen Mehraufwendungen (kalkulierte Pufferzeiten, evtl. erhöhter Fahrzeugbedarf). Die darüber hinaus vorhandenen Qualitätsdaten (Fahrzeug- und Haltestellenaustattung, Barrierefreiheit, P+R, B+R, Fahrgastinfomationen u.s.w.) können weitere Hinweise und Informationen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit liefern. Alle gesammelten Informationen stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kontrollinstanzen des AVV dar, ihre Veröffentlichung kann einen wichtigen Beitrag für das Marketing leisten: Die jährliche Veröffentlichung bietet die Möglichkeit, den aktuellen Qualitätsstandard des ÖPNV in der StädteRegion Aachen sowie erreichte Verbesserungen seit dem Vorjahr deutlich in das öffentliche Interesse zu rücken.

Erkannte Verbesserungsmöglichkeiten können als gezielte Stärkung der Beförderungsqualität im ÖPNV beim Fahrplanwechsel umgesetzt werden.

Antrag als PDF

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