Richtwerte für angemessenen Wohnraum bei den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsbezieher (16.03.2011)

Hiermit möchten wir Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt in der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 26.05.2011 zu berücksichtigen.

Hiermit möchten wir Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt in der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 26.05.2011 zu berücksichtigen.

Ferner bitten wir, folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:


„Die Sozialverwaltung der StädterRegion Aachen wird gebeten, die Richtwerte für angemessenen Wohnraum bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II hinsichtlich der Einbeziehung der Heizkosten zu überprüfen und ggf. flexibler zu gestalten. Wünschenswert für die KdU-Richtwerte ist eine Betrachtung der Warm- und nicht nur der Kaltmiete.“

Begründnung:

Die KdU Richtwerte beziehen sich momentan nur auf die Kaltmiete. Als angemessen gelten zurzeit Kaltmieten zwischen 3,86 €/m² und 5,33 €/m² je nach Kommune in der Städteregion. Diese Regelung schränkt die Handlungsspielräume des freien sowie des sozial gebundenen Wohnungsmarktes in der Region unnötig ein.


Der Antrag soll es privaten Hauseigentümern und Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen, energetische Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchzuführen. Diese sind zurzeit nur sehr schlecht bis gar machbar, da trotz möglicher Einsparungen auf der Seite der Nebenkosten, eine höhere Kaltmiete als nicht angemessener Wohnraum betrachtet wird. Wohnungsgesellschaften sowie Hausbesitzer verzichten daher oftmals auf eine energetische Sanierung, weil sie Probleme für ihre Mieter befürchten, wenn diese Transferleistungsempfänger sind und die Grenzwerte für die Übernahme der Kaltmiete überschritten würden.

Die Berücksichtigung der Warmmiete würde nicht nur die Entwicklung des Wohnungsmarktes fördern, sondern mittelbar durch die Energiesparmaßnahmen auch den CO2-Ausstoß reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.


Sowohl der Vorstand der „gewoge“, die Geschäftsführung der GWG als auch die Beratungsstelle „Altbau +“ befürworten eine solche Umstellung bei den KdU-Richtwerten.


Voraussetzung für die Berücksichtigung höherer Quadratmeterpreise ist eine energetische Gebäudesanierung und der entsprechende Nachweis durch einen Gebäudeenergieausweis. Je höher die dort dokumentierte Energieeinsparung ist, desto höher darf die Kaltmiete sein. Für die StädteRegion bleiben die gesamten Kosten der Unterkunft gleich, da die höhere Kaltmiete durch geringere Heizkosten kompensiert wird.

Antrag als PDF

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