Leider hat das Gericht erster Instanz in Brüssel unsere Klage am 3.9.2020 abgewiesen. Es ist bedauerlich, dass das Gericht unserer Argumentation, dass die Beklagten subjektive Rechte von uns Klägern, nämlich die Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit gefährden, nicht folgen konnte.
Danke an den großen Kreis der Unterstützer*innen dieser Klage. Neben verschiedenen Unternehmen waren das zwei Bundesländer und eine Reihe von Kommunen aus Luxemburg und den Niederlanden. In Abstimmung mit ihnen folgen wir den Argumenten unseres Anwalts, dass eine Revision nur geringe Chancen haben würde.
Damit ist das Thema und vor allem die von Tihange und Doel ausgehende Gefahr in unserer Region aber nicht vom Tisch und wir werden dranbleiben:
- Mit Unterstützung unserer regionalen EU-Abgeordneten treiben wir das Verfahren vor dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments weiter voran.
- Wir wollen mit der neuen Energieministerin Tinne Van der Straeten kurzfristig Gespräche führen und bauen darauf, dass die neue belgische Föderalregierung den Fahrplan für den belgischen Atomausstieg nochmals bekräftigt hat. Danach soll 2025 der Komplettausstieg und 2023 die Abschaltung der ältesten Reaktoren erfolgen soll.
- Wir Grünen werden weiterhin mit den in der Dreiländerregion aktiven Antiatomkraftgruppen auf die Gefahr der Reaktoren hinweisen und Aktionen gegen die belgischen Schrottreaktoren auf den Weg bringen.