Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept für die StädteRegion Aachen (19.01.2011)

Wir möchten Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt für die o. g. Sitzung des Unterausschusses Modelregion Klimaschutz und den Umwelt- und Klimaschutzausschuss zu berücksichtigen.

Wir möchten Sie freundlich bitten, den o. g. Punkt für die o. g. Sitzung des Unterausschusses Modelregion Klimaschutz und den Umwelt- und Klimaschutzausschuss zu berücksichtigen.

Ferner bitten wir, folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

„Die Verwaltung wird beauftragt aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept für die StädteRegion Aachen im Jahre 2011 - unter anderem - folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte des Maßnahmenprogramms sowie zum Abbau noch ausstehender Sanierungen in den städteregionalen Kommunen wird ein interner Klimaschutzfonds für kommunale Gebäude errichtet. Angestrebt wird die Finanzierung von wirtschaftlichen Energieeffizienz-Maßnahmen über das interne Finanzierungsinstrument „Intracting“, wobei die StädteRegion bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen eine zentrale Vorbildfunktion einnimmt. Wie in anderen Städten auch sollten sich die lokalen Energieversorger und weitere wichtige Akteure im Klimaschutz beteiligen (Projekt SRL 1).

2. Ein Bürgerfonds zur Finanzierung von lokalen Klimaschutzprojekten wird entwickelt. Dieser ist ausgelegt als Geldanlagemöglichkeit mit Umwelt- und Regionalbezug. Angestrebt wird dabei die Entwicklung eines Klimaschutzbriefes in Zusammenarbeit mit örtlichen Banken mit zweckgebundenen Krediten für regionale Klimaschutzprojekte. Die Erfahrungen zeigen, dass sich durch eine solche Finanzierungsform erhebliche private Finanzmittel mobilisieren lassen werden (Projekt ÜM 7).

3. Im Sinne einer Vorbildfunktion der StädteRegion werden für die eigenen Liegenschaften (vertraglich auch verankert bei Eigentümerwechsel) sowie für Neubau- und Gewerbegebiete Energieanforderungen für Neubau und Sanierung definiert. Hierbei werden bestehende Definitionen aktualisiert und durch einen politischen Beschluss gefestigt. Dabei wird die zu erwartende Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) des Jahres 2012 zu Grunde gelegt. Dabei soll eine Orientierung an Kommunen die eine solche Selbstverpflichtung bereits umgesetzt haben, z. B. Frankfurt, Bremen und Oldenburg, erfolgen (Projekt SRL 2).

4. Bei der Stabsstelle Klimaschutz wird die zentrale Koordinierungsstelle für ein klimafreundliches Beschaffungswesen und klimafreundliche Vergabeverfahren geführt. Diese hat die Aufgabe, ein klimafreundliches Beschaffungswesen und klimafreundliches Vergabeverfahren sicher zu stellen (Projekte SRL 7 und SRL 8 des IKSK).

5. Zum Ausbau der Windenergie wird für Städte und Gemeinden ein Begleitangebot entwickelt, um das weitergehende Potential der Flächen zu erschießen (Unterstützung und Beratung der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung neuer Windkraftstandorte sowie beim Abbau von Hemmnissen; die Planungshoheit der jeweiligen Kommune bleibt anerkannt). Die Förderung der Idee „Technik zu Technik“, neue Windkraftstandorte dort auszuweisen, wo bereits technischen Anlagen vorhanden sind, wird unterstützt (Projekt EE/EV 8 des IKSK).

6. Zur Förderung des KWK-Ausbaus wird eine Übertragung der eigenen Erfahrungen der StädteRegion mit den bereits installierten Anlagen in den Privatsektor initiiert. Es wird eine Kampagne mit der Aufbereitung von acht Modellprojekten durchgeführt. Dabei werden in den geeigneten städteregionalen Gebäuden oder Gebäuden der GWG Mini-BHKWs mit einer Anlagengröße bis 35 KW installiert und die hierzu im beschlossenen Haushalt vorgesehenen Mittel (Sachkonto A/071110) genutzt (Projekt EE/EV11 des IKSK).

7. Zum Ausbau der Nutzung von Biomasse wird das Holzpotential aus kommunalem Abfall, z. B. Grünrückschnitt und Straßenbegleitgrün, aus eigenen Grünflächen oder von Privatbauern und Waldbauern ermittelt. Zum Ausbau der Biogasproduktion und der Verwendung wird die Stabsstelle Klimaschutz ein Beratungsangebot für investitionswillige landwirtschaftliche Betriebe entwickeln (Projekt EE/EV 9 des IKSK). Die Versorgung von städteregionalen Gebäuden und von Gebäuden, die im Eigentum von städteregionalen Gesellschaften stehen (z.B. MZ, GWG) mit Wärme aus Biogas-BHKW-Anlagen wird vorangetrieben.

8. Die StädteRegion wird darauf hinwirken, dass die Versorgungsunternehmen in der StädteRegion in jedem Produktspektrum Ökostrom aus erneuerbarer Energieproduktion anbietet (Projekt EE/EV13 des IKSK).

Begründung:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 das integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) für die StädteRegion Aachen verabschiedet. In dem ebenfalls in der Sitzung des Städteregionstages vom 16.12.2010 beschlossenen Zukunftsprogramm für die StädteRegion ist in Abschnitt 5 übereinstimmend damit festgehalten, dass das IKSK Basis für zukünftige Maßnahmen im Klimaschutz auf der Ebene der StädteRegion ist. Im Zukunftsprogramm ist ferner festgehalten, dass als nächster Schritt die Maßnahmen für das Jahr 2011 festzulegen und die Voraussetzung für die Finanzierung der Maßnahmen zu schaffen sind. Dazu enthält der ebenfalls in der Sitzung des Städteregionstages vom 16.12.2010 verabschiedete Haushalt 2011 die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen, in dem für die Umsetzung des IKSK ein Betrag von 230.000,- Euro (Sachkonto A/543230) eingestellt worden ist, sowie Haushaltsmittel beispielsweise für die Installierung von BHKWs und Mini-BHKWs im Gebäudemanagement aufgenommen worden sind.

Bei der Festlegung der Maßnahmen, die u. a. bereits im Jahr 2011 realisiert werden können, wurde entsprechend der Klassifizierung des Maßnahmenkataloges durch die Gutachter der Maßnahmenkatalog an den Kriterien „kurzfristige Realisierbarkeit“ und geringer bis mittlerer Personalaufwand ausgerichtet.

Mit diesen und ggf. weiteren Maßnahmen beginnt die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die StädteRegion Aachen und des Zukunftsprogramms für die StädteRegion Aachen.

Antrag als PDF

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