Jedes Kind sollte seine Rechte kennen und die Rechte anderer respektieren. So können wir alle friedlich und gut miteinander leben – bei uns in Deutschland und anderswo. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren stehen in der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Vertrag mit 54 Artikeln wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen.
Mittwoch, 31. Oktober 2018, 17-19 Uhr
im Foyer der Nadelfabrik, Reichsweg 30
• Katja Dörner (MdB Grüne),
• Rudolf Henke (MdB CDU),
• Andrej Hunko (MdB Linke)
• Ulla Schmidt (MdB SPD)
• Heinz Hilgers (Präsident Kinderschutzbund)
diskutieren mit Ihnen die praktische Umsetzung und Bedeutung von Kinderrechten im Grundgesetz.