Inklusionsplan zur Umsetzung der Rechte der Menschen mit Behinderung

Am 11. Oktober 2013 fand die 2. Inklusionskonferenz der StädteRegion Aachen statt. Daran beteiligten sich rund 120 TeilnehmerInnen aus Verbänden und Vereinen der Behindertenhilfe, den Städteregionsfraktionen, den regionsangehörigen Kommunen und der Verwaltung sowie viele Menschen mit Behinderungen.

Einstimmig wurde ein Beschluss gefasst, den erarbeiteten Inklusionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung für die StädteRegion Aachen im nächsten Städteregionstag am 12. Dezember 2013 zu beschließen.

Der Inklusionsplan enthält 70 Maßnahmen in sieben Themenfeldern, die zu einem gleichberechtigten gesellschaftlichen Leben von Menschen mit und ohne Behinderung beitragen sollen. Mit den Maßnahmen soll die UN-Behindertenrechtskonvention in der StädteRegion schrittweise umgesetzt werden.

CDU und GRÜNE bekennen sich zur Aufgabe der Inklusion, die eine Aufgabe aller staatlichen Ebenen und vieler weiterer Akteure in der Gesellschaft ist. Die 70 Maßnahmen fallen nicht allein in die Zuständigkeit der StädteRegion, sondern in die Zuständigkeit aller staatlicher Ebenen (hier: Bund, Land, Landschaftsverband, StädteRegion, Kommunen) und weiterer Akteure wie z.B. der Arbeitsverwaltung, der Verbände der Behindertenhilfe und der Medien. Es ist deshalb selbstverständlich, dass nicht nur die Kommunen den Finanzaufwand tragen, sondern Bund und Länder ihren finanziellen Beitrag hierfür leisten müssen und die Konnexität in Bezug auf Gesetzesänderungen des Landes zu berücksichtigen ist.

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Städteregionstag beantragen folgende Anliegen im November 2013 zu beschließen:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, aus den von der Inklusionskonferenz empfohlenen 70 Maßnahmen einen Inklusionsplan für die StädteRegion Aachen mit denjenigen Maßnahmen vorzuschlagen, die in städteregionale Zuständigkeit fallen und diesen zur Sitzung des Städteregionstags im April 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2) Der Städteregionsrat wird gebeten, den Beschluss und die empfohlenen Maßnahmen der Inklusionskonferenz mit Bezug auf kommunale Zuständigkeiten an die regionsangehörigen Kommunen weiterzuleiten, die über die Umsetzung der Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entscheiden.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Zusammensetzung eines Inklusionsbeirates zu machen, der ab der nächsten Wahlperiode in 2014 den Prozess der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen fachlich begleitet.

Den Antrag können Sie hier nachlesen.

Die Beschlussvorlage des Sozialausschusses vom 30. Oktober 2013 zum Inklusionsplan der StädteRegion finden Sie hier.

Zurück