Arbeitsmarktzugang für AsylbewerberInnen erleichtern!

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein zentraler Baustein für erfolgreiche Integration. Doch leider gibt es manchmal bürokratisch Hürden, die den Zugang zu Beschäftigung erschweren. Gemeinsam mit der CDU wollen wir Hürden im Ausländeramt der StädteRegion auflösen. In einem gemeinsamen Antrag fordern wir die "Duldung von AsylbewerberInnen mit Ausbildungsbegehren zu erleichtern".

Widersprüche auflösen

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 06.08.2016 wurde erstmals die Möglichkeit eingeräumt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung zu erteilen. In der alltäglichen Praxis zeigt sich allerdings der Widerspruch, dass potentielle Ausbildungsbetriebe erst dann Ausbildungsverträge unterschreiben, wenn eine Duldung des Ausbildungsbegehrenden vorliegt; diese kann aber nur dann vorliegen, wenn bereits ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet ist.

"Um diesen Widerspruch aufzulösen regen wir an, dass die Ausländerbehörde einen Vordruck entwickelt/übernimmt in dem, dem Ausbildungsbegehrenden dem Arbeitgeber gegenüber bescheinigt wird, dass bei gegenseitiger Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages auch eine Duldung für die Zeit der Ausbildung erteilt wird," erklärt Elisabeth Paul, stellv. Städteregionsrätin. "Die Vorlage der Verwaltung über das Verfahren bei der Duldung von Asylbewerbern mit Ausbildungsbegehren geht uns nicht weit genug. Dort wird lediglich der Prozess beschrieben. Wir wollen den Prozess transparenter machen und vereinfachen. Wir bitten die Verwaltung deshalb einen Leitfaden zu entwickeln, der die Informationen für die Unternehmen bereitstellt"

Grudrun Ritzen, sozialpolitische Sprecherin CDU ergänzt: "Betriebe sollen motivert werden Flüchtlinge auszubilden. Doch die Rechtsunsicherheit und mangelnde Informationen hindert viele daran. Wir wollen den Status der Flüchtlinge verbessern, die motiviert sind und hier arbeiten möchten. Diese Menschen brauchen eine Perspektive damit sie sich hier integrieren können. Auch im Falle einer Rückkehr, können diese Menschen so ein Standbein aufweisen."

Antrag

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