"Disability Mainstreaming" in der StädteRegion

Inklusion ist ein Querschnittsthema und Menschen mit Behinderung sollten bei jeder politischen Entscheidung mitbedacht werden. Gemeinsam mit der CDU haben wir die Verwaltung darum gebeten, zukünftig in den Ausschussvorlagen eine Aussage zu treffen, ob die Belange von Menschen mit Behinderung berührt werden.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe im Verwaltungshandeln

„Disability Mainstreaming“, so heißt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe, eine der wesentlichsten Forderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. "Disability Mainstreaming" macht die Gleichstellung und Emanzipation von Menschen mit Behinderung zur Aufgabe von allen unter der Beteiligung der Betroffenen und unter Berücksichtigung der ihnen jeweils eigenen Interessen und Belange. Die Frage dahinter lautet: In welcher Weise das politische Handeln zur Gleichstellung und Teilhabe der Menschen beiträgt oder verhindert.

Bis dato werden in den Vorlagen der Verwaltung bereits personelle, finanzielle, ökologische und soziale Auswirkungen berücksichtigt. Zukünftig soll auch den Punkt „Auswirkungen für die Inklusion“ in die Vorlagen mit aufgenommen werden. Eva Malecha, Vorsitzende des Inklusionsberates erläutert: "Durch die Ergänzung in den Ausschussvorlagen wird einerseits großflächig ein Beitrag zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung geleistet. Andererseits kann so sichergestellt werden, dass tatsächlich Inklusion stets mitgedacht wird. Außerdem hilft es der Arbeit des Inklusionsbeirates dabei, seiner Aufgabe der kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Ausschüsse gerecht zu werden."

Antrag

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