Mobilität für Menschen mit Behinderung

Antrag für den INKL am 07.06.2016

Beschlussvorschlag:

„Der Inklusionsbeirat beauftragt die Verwaltung

  1. Zahlen vorzulegen, wie viele Interessent/inn/en in der Städteregion vom Erhalt des Sozialtickets ausgeschlossen sind, da sie in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben.
  2. eine Abfrage bei anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW vorzunehmen, ob dort diesen Menschen ein dem Sozialticket vergleichbares Angebot geschaffen wurde.“

Begründung:

Im Inklusionsplan der StädteRegion wird mit der Maßnahme 62 gefordert, dass das Sozialticket auch den Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, zugänglich gemacht wird. Momentan sind diese, obwohl sie meist finanzschwach sind, per Gesetz als

Leistungsempfänger*innen ausgeschlossen. Die Begründung, dass dies wegen der vorhandenen Fahrdienste der Einrichtungen nicht benötigt würde, entspricht leider nicht der Realität. Die genannten Fahrdienste stehen in der Regel nicht für individuelle Freizeitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung. Da dies eine starke Einschränkung der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe bedeutet, muss nach Möglichkeiten gesucht werden, diesen Menschen zu einer individuellen Mobilität zu verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Thönnissen (MdL Fraktionsvorsitzende CDU)

Ingrid von Morandell (Fraktionsvorsitzende GRÜNE)

Vorlage der Verwaltung

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