Verhinderung überzogener Mietpreise!

In den vergangenen Monaten wurden Fälle bekannt, in denen schlechte Unterkünfte zu überhöhten, unangemessenen Mieten an Bezieher von Grundsicherung vermietet werden. Diese überhöhten Mieten wurden über die Abrechnung mit dem Jobcenter bzw. mit den Sozialämtern von der dafür zuständigen Städteregion Aachen aus Haushaltsmitteln – d.h. letztlich von der Allgemeinheit – übernommen.

Diesen Misstand können wir nicht hinnehmen! Gemeinsam mit der CDU haben wir beantragt, dieses Problem zu beheben.

Überarbeitung der SGB II-Richtlinien notwendig!

Der Antrag sieht vor, die SGB II-Richtlinien bezüglich der Kosten der Unterkunft zu überarbeiten. Diese sollen in der Weise geändert werden, dass die Abrechnung von überhöhten Mieten nach der sog. Produktmethode nicht mehr möglich sind. Bisher liegt auf Grundlage der Gesetzgebung und der SGB II-Richtlinien die Prüfgrenze bei Einzelpersonen bei max. 50 qm  x  angemessene Bruttokaltmiete (z. B. in der Stadt Aachen zurzeit bei 7,84 € = 392 € pro Monat).

Lars Lübben, sozialpolitischer Sprecher der StädteRegionsfraktion erläutert:

"Es darf nicht sein, dass z.B. Einzelräume mit nur wenigen Quadratmetern zu weit überhöhten Quadratmetermieten vermietet und als angemessen von den Sozialämtern und vom Jobcenter hingenommen werden. Fälle von 12 qm zu 385,- € Miete (= 32,08 € pro qm!) sind uns bekannt. Es ist zwar richtig, dass Grundsicherungsbezieher einen gewissen Spielraum haben, d.h. entweder eine etwas größere Wohnung als 50 qm zu einem niedrigeren Quadratmeterpreis oder eine etwas kleinere zu einem etwas höheren Quadratmeterpreis anzumieten. Aber dies darf nicht zu unzumutbaren Wohnungsgrößen (deutlich unter 35 qm) und unangemessenen Mieten führen."

Bestehende Instrumente kritisch prüfen!

In der Zwischenzeit gab es eine Verwaltungsvorlage, die uns nicht weit genug geht. Im Sozialausschuss am 22.3.2017 haben wir deshalb gemeinsam mit der CDU einen ergänzenden Beschlussvorschlag eingebracht, indem wir empfehlen, "Kleinwohnungen von unter 25 qm mit relativ hoher Miete eigens zu überprüfen."

Weiter bitten wir den Geschäftsführer des Jobcenters der StädteRegion Aache darum, "beim Austausch der Jobcenter untereinander auf Landes- und Bundesebene diese Problematik anzusprechen. Sollte sich im Erfahrungsaustausch der Jobcenter untereinander herausstellen, dass die Produktmethode bei den Kosten der Unterkunft die Abrechnung deutlich überhöhter und unangemessener Mieten begünstigt, wird das Jobcenter Städteregion Aachen gebeten, über die entsprechenden Landes- und Bundesstrukturen auf eine gesetzgeberische Möglichkeit hinzuwirken, sinnvolle und Extremwerte ausschließende Einschränkungen bei der Produktmethode zuzulassen.“

Aufmerksam wurden wir aufgrund eines Berichtes in den Aachener Nachrichten, die über einen Fall in Breinig berichteten.

Antrag als PDF

Bericht der AZ

Bericht der AN

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